Pharmazeutische Zeitung online
Nach Urteil zu Rx-Boni

Kammer Nordrhein: »Guter Tag für Apotheken«

Die Apothekerkammer Nordhrein (AKNR) sieht in dem heute ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni einen Erfolg und eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Gutscheine für nachfolgende Käufe können demnach verboten werden. Barrabatte sind demnach aber keine unzulässige Werbung – und darauf  zielt die Reaktion der Versender ab. ABDA-Präsident Thomas Preis pocht auf Schutz vor Werbeaktionen.
Cornelia Dölger
27.02.2025  14:52 Uhr
Kammer Nordrhein: »Guter Tag für Apotheken«

Mit den engen Grenzen für die Arzneimittelwerbung hatte sich der EuGH auseinanderzusetzen. Die Luxemburger Richter hatten zu entscheiden, inwieweit die nationalen Regeln mit dem EU-Recht vereinbar sind. Heute fiel das Urteil. Demnach sind direkte Barrabatte beim Einlösen eines Rezepts keine unzulässige Werbung, Gutscheine für den späteren Kauf von OTC-Produkten hingegen schon.

Das Urteil bestätige, dass Arzneimittel eine besondere Ware seien, heißt es in einer ersten Reaktion der Apothekerkammer Nordrhein. Doc Morris hatte die Kammer auf Schadensersatz verklagt, weil sie mehrere einstweilige Verfügungen gegen den Versender erwirkt hatte, mit denen dessen Werbeaktionen untersagt wurden. Nachdem der EuGH stellte 2016 festgestellt hatte, dass das deutsche Boni-Verbot europarechtswidrig ist, sah sich Doc Morris zu Unrecht ausgebremst und ging in die Offensive.

Dass der EuGH nun feststellte, dass Werbung für Rx-Arzneimittel verboten werden kann, wenn es sich um Gutscheine für nachfolgende Käufe handelt, bestärkt die Position der Kammer – und den Verbraucherschutz. Armin Hoffmann, Kammerpräsident in Nordrhein sowie Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), betonte, falsch oder im Übermaß angewendet, könnten Arzneimittel gefährlich werden. »Das haben die Luxemburger Richter genauso gesehen und der Praxis ausländischer Arzneimittel-Versender einen Riegel vorgeschoben, mit Boni und Gutscheinen zu arbeiten, durch die Verbraucher zum Erwerb nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel motiviert werden sollen.« Heute sei »ein sehr guter Tag für die Apotheke vor Ort, die unserer Ansicht nach allein Garant für eine ordentliche Arzneimittelversorgung ist«.

Auch ABDA-Präsident Thomas Preis äußerte sich zu dem Urteil. Die Möglichkeit des Gutschein-Verbots diene dem Verbraucherschutz, so Preis. »Gutscheinaktionen dürfen in keinem Fall dazu führen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer übermäßigen Einnahme von Arzneimitteln motiviert werden.«

,Andererseits sei entschieden worden, dass die Mitgliedstaaten Preisnachlässe und Zahlungen beim Einlösen von Rezepten nur verbieten können, wenn sie entweder irreführend oder nach den Grundsätzen des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sind. Preis dazu: »Die Apothekenzahl ist seit Jahren stark rückläufig, wir müssen weitere Apothekenschließungen unbedingt vermeiden. Dazu gehört nicht nur eine ausreichende wirtschaftliche Stabilisierung der Apothekenbetriebe – sondern auch Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb.«

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa