Kabinett billigt Gesetzesänderung |
Künftig sollen Ärzte und Kliniken im Internet und Broschüren darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie müssen aber auf Anlaufstellen zur weiteren Beratung verweisen. / Foto: Fotolia/Alexander Raths
Nach langem und zähem Ringen der Parteien um einen Lösung hat heute das Kabinett den Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verabschiedet. Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können.
Die Änderung von Paragraf 219a, der »Werbung« für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen - doch CDU und CSU lehnten ab. Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden - bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.