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Abtreibungs-Paragraf 219a

Kabinett billigt Gesetzesänderung

Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte am Mittwoch den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.
dpa
06.02.2019  11:14 Uhr

Nach langem und zähem Ringen der Parteien um einen Lösung hat heute das Kabinett den Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verabschiedet. Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können.

Die Änderung von Paragraf 219a, der »Werbung« für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen - doch CDU und CSU lehnten ab. Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden - bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.

 

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