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Europäische Kommission

Jahrelang ungeprüfte Health Claims auf Lebensmitteln

In einem Dokument der Europäischen Kommission bestätigt sich nun, was Arzneimittelhersteller seit Jahren monieren: Lebensmittelfirmen konnten jahrelang ungeprüfte sogenannte »Health Claims«, also gesundheitsbezogene Angaben auf ihren Produkten abdrucken. 
Charlotte Kurz
22.05.2020  14:50 Uhr

Die Prüfung von über 2.000 sogenannten Health Claims, also gesundheitsbezogene Aussagen für pflanzliche Zubereitungen bei Lebensmitteln, ist seit dem Jahr 2012 zurückgestellt. Das belegt ein Dokument der Europäischen Kommission, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Mehr als acht Jahre lang druckten viele Lebensmittelhersteller demnach ungeprüfte Angaben auf Lebensmittelprodukten ab. Verbraucher in der Europäischen Union (EU) waren somit nicht ausreichend oder sogar falsch über gesundheitliche Aspekte der Produkte informiert.

Dabei ist bereits seit Juli 2007 im Rahmen der »Nutrition and Health Claims Regulation« beschlossene Sache, dass es verständliche und wirkungsvolle Ernährungs- und Gesundheitshinweise auf Lebensmittelprodukten gibt, um Konsumenten zu schützen. Die Verordnung besagt, dass alle Angaben auf Lebensmittelerzeugnissen korrekt wiedergegeben werden und auf wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen müssen, damit der Gesundheitsschutz garantiert ist. Ein Beispiel für eine dieser Angaben wäre der Zusatz auf Dinkelprodukten »trägt zu einer normalen Darmfunktion bei«. Eine solche Angabe dürfte demzufolge erst dann verwendet werden, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft und anerkannt ist. Um diese Erlaubnis zu erhalten, sind unter anderem Tests mit Probanden nötig.

Studien liegen nicht vor

Nun hat sich herausgestellt, dass 2.078 solcher Angaben jahrelang keine Autorisierung erhielten, hauptsächlich weil die notwendigen Studien mit Testpersonen nicht vorlagen. Trotzdem gelangten die Health Claims auf die Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelprodukte.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH), Hubertus Cranz, kritisiert dies: »Pflanzliche Arzneimittel durchlaufen einen aufwändigen Zulassungs- bzw. Registrierungsprozess und unterliegen einer strikten Überwachung nach pharmazeutischen Regeln. Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen diesen Prozess nicht, dürfen aber nach der aktuellen Verordnung unter Umständen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden.« Laut Cranz will sich der BAH während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 im Prozess der Mitgestaltung für die Stärkung der traditionell pflanzlichen Arzneimittel für ein tragfähiges Konzept einsetzen. Dieses soll weiterhin den Ansatz der Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel verfolgen. Damit möchte der BAH im Sinne des Verbraucherschutzes verhindern, dass sich Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen zukünftig weiter auf dem Markt etablieren und dadurch Verbraucher verunsichert werden.

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