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Fehlende Evidenz
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IQWiG empfiehlt keine Änderungen für Darmkrebsscreening

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sieht keine ausreichende Evidenz, um den Beginn der Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchungen oder die Untersuchungsintervalle zu ändern.
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 16.04.2026  15:00 Uhr

Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben aktuell ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf regelmäßige Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchungen mittels Darmspiegelung (Koloskopie) oder Stuhltest. Die Fachgesellschaften der USA empfehlen seit Kurzem einen früheren Beginn der Früherkennungsuntersuchungen – nämlich ab 45 Jahren. Zudem wird in Deutschland diskutiert, den Zehn-Jahres-Mindestabstand zwischen der ersten und der zweiten Darmspiegelung zu verlängern. Zu diese beiden Fragestellungen hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die vorliegende Datenlage geprüft. Das Ergebnis teilte das Institut heute mit.

Es kommt zu dem Schluss, dass weder eine Absenkung der Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre noch Änderungen bei Häufigkeit oder Abständen der Koloskopien derzeit evidenzbasiert begründbar sind. Neue belastbare Studien seien kurzfristig nicht zu erwarten.

Ergänzend hat das IQWiG Modellrechnungen zu möglichen Screening-Varianten und Zeitabständen erstellt. Durch mehr Untersuchungen ließen sich mehr Krebserkrankungen entdecken, aber der diagnostische Aufwand und die Belastung der Einzelpersonen stiegen exponentiell an, heißt es vom IQWiG. Die Vor- und Nachteile müssten gegeneinander abgewogen werden. »So ist beispielsweise vorstellbar, die derzeit übliche Darmkrebs-Früherkennung über eine größere Altersspanne anzubieten und hierfür auch die Untersuchungsabstände oder die Anzahl der Tests anzupassen«, schreibt das Institut. Auch ein Beibehalten des jetzigen Screening-Angebots sei denkbar.

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