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Dittrich zum neuen Rahmenvertrag

Insgesamt ist es ein deutlicher Schritt nach vorne

Seit dem 1. Juli 2019 müssen alle Rezepte nach dem neuen Rahmenvertrag bearbeitet werden. Im Umgang mit den neuen Regelungen kann es zunächst Unsicherheiten geben, aber der neue Vertrag bringt auch eine Reihe von Arbeitserleichterungen für die Apotheken mit sich, meint Thomas Dittrich. Er ist der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands und im Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbands verantwortlich für Krankenkassenangelegenheiten.
Jennifer Evans
12.07.2019  13:00 Uhr

PZ: Sie haben den neuen Rahmenvertrag mit verhandelt. Wie lautet Ihr Fazit der Startphase?

Dittrich: Der neue Rahmenvertrag hat viele Vorteile, die beim Inkrafttreten noch nicht vollständig sichtbar werden. Am Anfang gibt es natürlich bei einer so grundlegenden Reform die eine oder andere Verunsicherung. Dafür bitte ich meine Kollegen in den Apotheken um Verständnis. Schließlich ist die Umsetzung in den Warenwirtschaftssystemen sehr komplex, und die eine oder andere Unwägbarkeit in der Startphase ist auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden. Die restlichen Unklarheiten wollen wir unverzüglich klären – sowohl mit den Softwarehäusern als auch mit dem GKV-Spitzenverband. Insgesamt aber ist der gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossene neue Rahmenvertrag ein deutlicher Schritt nach vorn.

PZ: Was ist der wichtigste Unterschied des neuen zum alten Rahmenvertrag?

Dittrich: Grundsätzlich unterscheidet der neue Rahmenvertrag zwischen Generika- und Importmarkt. Neu ist seit dem 1. Juli, dass der Apotheker im Generikamarkt nur eines von den vier preisgünstigsten Präparaten abgeben darf – statt wie vorher das verordnete Arzneimittel, seine Importe oder eines der drei preisgünstigsten. Basis für den Preisvergleich ist – wie bisher schon bei den Importen – der um die gesetzlichen Rabatte reduzierte Preis. Geändert hat sich also, dass das namentlich vom Arzt verordnete Mittel nicht mehr unbedingt Teil der Auswahl ist – es sei denn, es fällt unter die vier preisgünstigen Präparate. Das alles gilt, wenn kein Rabattvertrag vorliegt oder ein Rabattarzneimittel nicht abgegeben werden kann, weil es etwa pharmazeutische Bedenken gibt oder es nicht lieferbar ist.

PZ: Was genau hat es denn mit dem sogenannten Preisanker des verordneten Arzneimittels auf sich?

Dittrich: Den Preisanker setzt – wie nach dem alten Rahmenvertrag auch – das vom Arzt verschriebene Medikament. Ist aber nur ein teureres Arzneimittel verfügbar, als der Arzt verordnet hat, hält der Apotheker mit dem Mediziner Rücksprache – und darf diese Rücksprache selbst auf dem Rezept dokumentieren. Der Arzt kann den Preisanker dabei höher setzen. Stimmt er zum Beispiel der Abgabe des Originals im Generikamarkt zu, ist das nächstgünstigste verfügbare Mittel nach dem ersten Preisanker abgabefähig.

PZ: Aber ist der Preisanker nicht trotzdem der größte Unsicherheitsfaktor für die Apotheken?

Dittrich: Mit Blick auf den Preisanker sind schon immer Rücksprachen mit dem verordneten Arzt notwendig gewesen. Häufiger sollten diese wegen den Regelungen des neuen Rahmenvertrags nicht geworden sein. Der eigentliche Knackpunkt in den Apotheken ist die stark abnehmende Lieferfähigkeit der pharmazeutischen Industrie in Verbindung mit der Verordnungspraxis vieler Ärzte. Wenn sehr günstige Arzneimittel verordnet werden, ist leider oft bis zum Preisanker kein Produkt am Markt verfügbar. Die daraus resultierende äußerst unbefriedigende Situation in den Apotheken wird von uns in Gesprächen mit Politikern und Krankenkassen immer wieder thematisiert.

PZ: Ein anderer Problemfall: Zwei Originale vom gleichen oder von verschiedenen Anbietern fallen in den Generikamarkt.

Dittrich: In der Tat ist die Lage mit Blick auf den pseudogenerischen Markt sehr komplex und schwierig. Wenn also zwei identische Originale vom gleichen oder von verschiedenen Anbietern vertrieben werden und es dazu nur noch die zugehörigen Importarzneimittel gibt, landet man trotzdem im Generikamarkt. Gibt es keinen Rabattvertrag, stehen die vier preisgünstigsten Mittel zur Auswahl und das sind in diesen Fällen in der Regel die Importarzneimittel. Dieses Thema ist erst offenkundig geworden durch die neue Unterscheidung zwischen Generika- und Importmarkt und den Wegfall des verordneten Arzneimittels. Das muss dringend noch einmal mit dem GKV-Spitzenverband besprochen werden.

PZ: Angesichts mancher Probleme gibt es doch aber auch sicherlich Vorteile im neuen Rahmenvertrag?

Dittrich: Natürlich gibt es zahlreiche Vorteile gegenüber dem alten Rahmenvertrag. So führt zum Beispiel die Möglichkeit, in vielen Fällen die Rücksprachen mit dem Arzt einfach selbst auf dem Rezept zu dokumentieren, zu deutlichen Erleichterungen. Dass ein Rezept zum Abzeichnen in die Arztpraxis oder gar in das Krankenhaus zurück muss, ist künftig nur noch in wenigen Fällen notwendig.

PZ: Welche weiteren Vorteile sehen Sie für die Apotheken?

Dittrich: Bei den Importarzneimitteln wurde die Möglichkeit geschaffen, pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Wichtig ist auch die Regelung, dass generell jede Verordnungszeile einzeln betrachtet und entsprechend der dort verordneten Anzahl der Packungen beliefert wird. Das Problem des alten Rahmenvertrags, dass man bei manchen Rezepten dem Patienten auch bei der Verordnung mehrerer Packungen nur eine einzige Packung mitgeben konnte, gehört jetzt der Vergangenheit an. Auch das lästige Suchen in der Packungsgrößenverordnung ist dadurch auf ein Minimum reduziert worden. Nicht zu vergessen sind das Abstellen auf in der Apotheke vorrätige Packungen im Notdienst und Akutfall sowie die Erleichterungen durch den automatisierten Nachweis der Nichtverfügbarkeit. Allerdings gibt es hier noch Gesprächsbedarf mit den Kassen für den Fall, dass der Apotheker nur von einem Großhandel beliefert wird.

PZ: Letztes Stichwort sind die Retaxationen: Gilt derzeit eine Friedenpflicht und was passiert danach?

Dittrich: Wichtiges Ziel der Verhandlungen ist es gewesen, die Apotheken besser vor Retaxationen der Kassen zu schützen. Da bin ich zuversichtlich, dass dies auch passieren wird. Der GKV-Spitzenverband hat seinen Krankenkassen empfohlen, bei den Rezeptprüfungen gewisse Sachverhalte im Monat Juli nicht zu retaxieren, um den Übergang vom alten zum neuen Rahmenvertrag möglichst reibungslos zu gestalten. Vom Ersatzkassenverband vdek haben wir inzwischen die Mitteilung erhalten, dass keine darüber hinaus gehende Vereinbarung geplant ist. Doch ich persönlich bin zuversichtlich, dass die Ersatzkassen den Apothekern auch keine zusätzlichen Steine in den Weg legen wollen und zumindest die GKV-Empfehlung beherzigen werden.

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