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Dienstleistungen
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Inhalatoren-Schulung bei jedem Device-Wechsel möglich

Die pharmazeutische Dienstleistung zur Inhalationstechnik ist nicht an eine bestimmte Indikation, sondern an eine Neuverordnung eines inhalativen Arzneimittels oder einen Device-Wechsel gekoppelt. Auf einige Feinheiten weist das Netzwerk Pharmazeutische Betreuung hin.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 11.10.2022  14:00 Uhr

Inhalator-Schulung auch für Parkinson-Patienten

Die Erbringung dieser pharmazeutischen Dienstleistung ist zudem nicht auf die Indikationen Asthma und COPD beschränkt, stellt die ABDA klar. Die von der Krankenkasse bezahlte Schulung kommt zum Beispiel auch für Parkinson-Patienten infrage, die den neuen Levodopa-haltigen Pulverinhalator Inbrija® verordnet bekommen.

Dagegen besteht bei der Verordnung eines Medizinprodukts zur Inhalation (elektrische Inhalationsgeräte, Inhalationshilfen) sowie bei der Verordnung einer Lösung für einen Vernebler kein Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung.

Schulung mit dem eigenen Device möglich

Es liege im Ermessen des durchführenden pharmazeutischen Personals, ob das Üben der Inhalationstechnik mit einem Dummy erfolgt oder ob es im Einzelfall vertretbar sei, dass Patienten die Übung mit dem eigenen Arzneimittel durchführen, zum Beispiel, wenn kein passender Dummy vorliegt.

Für die Verwendung des eigenen Arzneimittel spricht auch ein hygienischer Grund: Nach Kenntnisstand der ABDA stellen die Hersteller derzeit keine Wechselmundstücke für die Dummys zur Verfügung. Es fehle aber an zuverlässigen Desinfektionsverfahren, die in der Apotheke durchgeführt werden könnten.

Das vollständige FAQ sowie Arbeits- und Infomaterial findet sich im Mitgliederbereich der ABDA-Webseite unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/inhalationstechnik. Die Anmeldung für die Netzwerk-Mail Pharmazeutische Betreuung ist hier möglich.

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