Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

EU-Freihandelsabkommen
-
Indien streicht Zölle für EU-Arzneimittel

Als »Mutter aller Deals« bezeichnete Indiens Premier Modi das neue Freihandelsabkommen mit der EU. Für die Pharmabranche bedeutet es den weitgehenden Abbau der Zölle auf EU-Arzneimittel von derzeit 11 Prozent. Sehr zur Freude der deutschen Pharma-Unternehmen. Beim Thema Patentschutz gibt sich die Branche aber noch zurückhaltend.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 29.01.2026  15:30 Uhr
Weniger Abhängigkeit durch Diversifizierung von Lieferketten

Weniger Abhängigkeit durch Diversifizierung von Lieferketten

Grundsätzlich wertet die Pharmabranche das Handelsabkommen als positives Signal. Europäischen und deutschen Unternehmen biete es neue Spielräume, ihre Lieferketten vielfältiger zu gestalten, heißt es vonseiten des Verbands Pharma Deutschland. »Dadurch können wir die bestehenden Abhängigkeiten im Pharmabereich zwar nicht reduzieren, aber in Zeiten von geopolitischen Unsicherheiten und Handelskonflikten unsere Lieferketten zumindest nachhaltig stabilisieren«, sagt Pharma-Deutschland-Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann auf Anfrage der PZ.

Indien besitze eine gute Pharmainfrastruktur, die aus zahlreichen GMP-konformen Produktionsstätten und von internationale Zulassungsbehörden anerkannten Forschungseinrichtungen besteht. »Das Handelsabkommen trägt damit auch zu einer besseren Versorgungssicherheit bei.«

Auch der vfa begrüßt die politische Einigung zwischen der EU und Indien. Der weitgehende Abbau von Zöllen sei »ausgesprochen positiv«. In Zeiten handelspolitischer Unsicherheiten und wachsender geopolitischer Spannungen sei es wichtiger denn je, dass Europa seine Beziehungen zu wachsenden Volkswirtschaften wie Indien stärke und strategisch diversifiziere, so ein Sprecher gegenüber der PZ.

Indien sei ein großer, zugleich sehr anspruchsvoller Markt mit einem wachsenden Bedarf an hochwertigen, innovativen Arzneimitteln. »Der vereinbarte Zollabbau, ausdrücklich auch für Pharmaprodukte, ist ein wichtiger Schritt: Er kann den Marktzugang verbessern, Versorgung erleichtern und damit Patient:innen zugutekommen.« Darüber hinaus vereinfache ein modernes Freihandelsabkommen auch Verfahren und schaffe Planbarkeit – etwa durch verlässlichere Rahmenbedingungen.

Erwartungen an Durchsetzbarkeit von Patentschutz 

Zurückhaltend gibt sich der vfa noch beim Thema Patentschutz: »Das Abkommen wird insbesondere daran zu messen sein, ob es beim Patentschutz und seiner Durchsetzbarkeit die richtigen Weichen stellt«, betont der vfa-Sprecher. »Je klarer und belastbarer die Regeln sind, desto eher werden forschende Pharmaunternehmen in Indien investieren, forschen und kooperieren – wovon auch die Innovationskraft Indiens und die dortige Gesundheitsversorgung profitieren kann.«

Das Abkommen soll auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr Exportchancen verschaffen. Dazu ist ein eigenes Kapitel vorgesehen. Geplant sind für beide Seiten spezielle Kontaktstellen, die KMU-relevante Informationen über das Freihandelsabkommen zur Verfügung stellen und bei allen spezifischen Fragen zum gewünschten Handel unterstützen sollen. Nach Kommissionsangaben profitierten KMU insbesondere von den geplanten Zollsenkungen, der Beseitigung regulatorischer Hindernisse, der Transparenz, Stabilität und Vorhersehbarkeit.

Im nächsten Schritt müssen nun der Europäische Rat und im Anschluss das EU-Parlament zustimmen. Eine entscheidende letzte Hürde: Zuletzt war das von der Wirtschaft lang ersehnte Mercosur-Abkommen, einem Freihandelsabkommen mit Teilen Südamerikas, genau hier ausgebremst worden. Eine knappe Mehrheit des EU-Parlaments, darunter auch die Mehrheit der deutschen EU-Abgeordneten der Grünen, hatten vor der finalen Zustimmung die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwirkt.

Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland betont: »Bei allen Vorbehalten, die man im Detail noch zum Abkommen haben kann, erwarten wir vom Europäischen Parlament, dass es diesem Abkommen den politischen Flurschaden erspart, der dem Mercosur-Abkommen mit der Überweisung an das Europäische Gericht zugefügt worden ist.«

 

Mehr von Avoxa