Politik

Gesundheitspolitik - quo vadis 1998? Nein, eine "große"
Gesundheitsreform wie im vergangenen Jahr wird es in diesem Jahr nicht
geben. Dafür sorgt allein schon die Bundestagswahl im September. Doch
von gesundheitspolitischer Friedhofsruhe kann dennoch keine Rede sein.
Auch 1998 sind eine Fülle von wichtigen Initiativen auf Bundesebene zu
erwarten, die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben werden.Ein Überblick:
- Der Bundesrat wird sich Anfang Februar mit der Änderung der
Arzneimittelpreisverordnung befassen. Die Länderkammer muß der
Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zustimmen.
- Die parlamentarischen Beratungen für eine 7. und 8. Novelle des
Arzneimittelgesetzes gehen weiter. Unter anderem sollen deutsche
Vorschriften an europäisches Pharmarecht angepaßt werden.
- Schon vor Wochen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen
Entwurf für ein Transfusionsgesetz vorgelegt, mit dem Konsequenzen aus dem
Skandal um HIV-verseuchtes Blut gezogen werden sollen. Die
parlamentarischen Beratungen dürften bald beginnen.
- Gleiches gilt für ein Infektionsschutzgesetz, mit dem das gesamte
Seuchenrecht novelliert werden soll. Ziel ist unter anderem, die
Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern. Dafür soll auch ein neues
Koordinierungszentrum beim Robert-Koch-Institut in Berlin sorgen.
- Vor allem für die Versorgung von Diabetikern bedeutsam: Das BMG arbeitet
an einem Referentenentwurf für ein Podologengesetz. Inhalt: berufsrechtliche
Vorschriften für eine bundesweit einheitliche Ausbildung zum medizinischen
Fußpfleger (Podologe). Dann könnten Fußpfleger vermutlich auch mit den
Krankenkassen abrechnen, was die Behandlung des diabetischen Fußes
erheblich erleichtern würde. Die Folgeerscheinung der Zuckerkrankheit ist
verantwortlich für zahlreiche Amputationen.
- Der Entwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte läßt bereits seit
geraumer Zeit auf sich warten. Das BMG wird Anfang dieses Jahres seinen
Vorschlag der Öffentlichkeit präsentieren.
Zu erwarten sind darüber hinaus weitere Änderungen am Medizinproduktegesetz
sowie an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeuten.
PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn



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