12.01. Pflegeversicherung: Bußgeld droht Mehrere tausend privatversicherte Schleswig-Holsteiner, die
keine Pflegeversicherung abgeschlossen haben, müssen in diesen
Wochen mit Bußgeldbescheiden rechnen. Entsprechende
Zeitungsberichte bestätigte am Montag das Sozialministerium in
Kiel. Das Berliner Bundesversicherungsamt habe die Namen von
10.000 bis 11.000 Säumigen an das Landesamt für Soziales
weitergeleitet, sagte Pressesprecherin Bärbel Krauskopf der dpa.
Darunter seien aber viele Doppel- und Falschmeldungen gewesen.
Das Landesamt rechne mit 4.000 bis 5.000 Bußgeldbescheiden. Wer
den Abschluß einer Pflegeversicherung lediglich versäumt hat, muß
mit 625 Mark Bußgeld rechnen. Bei Vorsatz können auch 1.250 Mark
fällig werden, sagte die Ministeriumssprecherin. 12.01. Jeder zweite Versicherte zahlte Notopfer Trotz des bundesweiten Proteststurms hat nach Informationen der
Tageszeitung "Die Welt" inzwischen jeder zweite gesetzlich
Krankenversicherte das Krankenhaus-Notopfer gezahlt. Das gehe aus
einer neuen Schätzung der Orts- und Ersatzkassen hervor, schreibt
die Zeitung am Montag. Den Kassen gehe dieser positive Trend aber
nicht weit genug, berichtet das Blatt weiter. Sie wollten eine
neue Kampagne starten, damit ihre Mitglieder den Sonderbeitrag
von 20 Mark zur Instandhaltung der Krankenhäuser rasch
überweisen. "Die säumigen Versicherten erhalten in diesen Wochen
von uns eine Zahlungserinnerung", kündigte der Vorstandschef des
Ersatzkassenverbandes, Herbert Rebscher an. Auch die deutschen
Ortskrankenkassen halten nach den Bericht an der Sonderzahlung
fest. AOK-Sprecher Udo Barske: "Die Kassen müssen in jedem Fall,
ob sich nun einige vor dem Notopfer drücken wollen oder nicht,
den Sonderzuschlag in vollem Umfang an die Krankenhäuser zahlen."
12.01. 50 DM für Kostenvoranschlag beim Zahnarzt Die seit Jahresanfang geltende Neuregelung beim Zahnersatz
sorgt weiter für Zwist. Die Zahnärzte wollen Geld für einen
Kostenvoranschlag bei Zahnersatz verlangen, wenn ein anderer
Zahnarzt die Behandlung ausführt. Die Höhe liege bei 40 bis 50
DM, erklärte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am
Montag in Köln auf Anfrage. Die Krankenkassen bezeichneten dies
als nicht rechtens. Patienten sollten sich an ihre Kasse wenden,
wenn ein Zahnarzt für das Erstellen eines Kostenplans Geld
verlange. Die KZBV begründete die Geldforderung mit dem Arbeits-
und Zeitaufwand für den Zahnarzt. 12.01. Blutskandal: Geldbuße für zwei Angeklagte Unmittelbar vor Prozeßbeginn um den Düsseldorfer Blutskandal,
der 1994 fünf Patienten der Uni-Klinik das Leben kostete, ist das
Verfahren gegen zwei von vier Angeklagten eingestellt worden. Wie
die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, müssen sich wie
geplant von Dienstag an der Leiter der Blutbank und seine
Stellvertreterin vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen
fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung
verantworten. Dagegen wurde das Verfahren gegen den 40jährigen
Vertriebsleiter und einen 57jährigen Apotheker der Klinik wegen
geringer Verantwortlichkeit gegen Zahlung von jeweils 10.000 Mark
Geldbuße eingestellt. Nach Erkenntnissen der Ermittler waren im
Herbst 1994 zahlreichen Blutkonserven unsachgemäß Proben
entnommen worden. Dabei soll das Blut mit Schmutzwasserkeimen
verunreinigt worden sein, die den Patienten anschließend zum
tödlichen Verhängnis wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft den
Angeklagten vor, sie hätten dies in 'bewußter Fahrlässigkeit"
geduldet. 9.1. Asthma: Auf dem Land häufiger als in der Stadt Mit Abgasen belastete Luft ist einer britischen Studie zufolge
nicht ursächlich für Asthma bei Kindern. Erkrankungen seien in
ländlichen Gegenden mit guter Luftqualität häufiger als in großen
Städten mit viel Verkehr, berichten Mediziner der Londoner St.
George's Hospital Medical School im "British Medical Journal".
Außerdem habe weder ein Einfluß durch das Klima noch durch die
Ernährung auf die ursprüngliche Entstehung der Krankheit belegt
werden können. Eine Studie mit 27.000 Kindern aus 93 Schulen in
Großbritannien habe gezeigt, daß jedes dritte Kind zwischen 12
und 14 Jahren im Untersuchungszeitraum 1995 unter
Asthma-Symptomen gelitten habe. Jedoch seien nur 60 Prozent der
Fälle erkannt und behandelt worden. Die Untersuchung habe kaum
geographische Unterschiede ergeben. Schottland und andere
ländliche Regionen mit guter Luftqualität hätten einen leicht
höheren Anteil an Asthma-kranken Kindern gehabt als dicht
besiedelte Gebiete mit viel Verkehr. Kinder, die außerhalb
Großbritanniens geboren wurden, waren weniger von Asthma
betroffen. Daraus schließen die Forscher, daß Umweltbedingungen
in den ersten Lebensmonaten unter Umständen eine Rolle spielen.
9.1. Krankheitskosten von der Steuer absetzbar Die Ausgaben für Krankheitskosten wie zum Beispiel für
Medikamente, die von der Krankenkasse nicht ersetzt werden,
können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung
geltend gemacht werden. Dazu gehören nach Mitteilung der
Ersatzkassen-Verbände in Schleswig-Holstein auch die Kosten für
eine Bade-, Heil- oder Vorsorgekur, wenn dadurch eine Krankheit
abgewendet wird. "Auch die Ausgaben für eine Klimakur - wenn sie
medizinisch angezeigt ist - sind unter gewissen Voraussetzungen
von der Steuer absetzbar", sagte der Pressesprecher der
Ersatzkassen-Verbände, Lothar Thormählen, in Kiel. Für die
Anerkennung beim Finanzamt muß die Gesundheitsbehörde Gutachten
oder Bescheinigungen ausstellen, wenn der Steuerpflichtige diese
zur Vorlage beim Finanzamt benötigt. 8.1. Stada erwartet auch für 1998 Gewinnsprung Der Pharmakonzern Stada rechnet für 1998 mit einem Gewinn- und
Umsatzsprung von bis zu 20 Prozent. Das Unternehmen, das seit
Ende Oktober 1997 an der Börse vertreten ist, begründet seinen
Optimismus mit einer Reihe "umsatzstarker Neueinführungen" in
diesem Jahr. Dies dürfte wieder zu einer leichten
Personalaufstockung führen, sagte Stada-Pressechefin Dr. Iris
Engelhardt am 8. Januar in Bad Vilbel. Wie die Stada Arzneimittel
AG mitteilte, habe sich die Unternehmensgruppe "trotz Turbulenzen
und weiter zunehmender Restriktionen im Gesundheitswesen deutlich
besser als der deutsche Pharmamarkt" entwickelt. Im Geschäftsjahr
1997 konnte der Konzern erstmals einen Umsatz von 400 Millionen
DM überschreiten, was einer Zunahme um mehr als 16 Prozent
gegenüber 1996 entspricht. Das Ergebnis vor Steuern stieg um rund
20 Prozent auf etwa 25 Millionen DM an.
7.1. Arbeitsplätze bei HMR gefährdet Mindestens 450 Arbeitsplätze sind beim Pharmaunternehmen
Hoechst Marion Roussel (HMR) nach der überraschenden Entscheidung
über den Verkauf des Penicillin-Geschäftes gefährdet. Die
HMR-Geschäftsleitung in Frankfurt war am 7. Januar nicht bereit,
Einzelheiten über den geplanten Verkauf zu nennen. Man gehe
jedoch davon aus, daß der Käufer auch die Belegschaft übernehmen
werde, hieß es. Penicillin gehöre nicht mehr in den
"Strategie-Fokus" des Unternehmens, begründete
HMR-Pressesprecherin Kerstin von Aretin die Entscheidung des
Managements. Das Arzneimittel werde heute weltweit als Massenware
vor allem in Niedriglohnländern wie China und Indien hergestellt
und passe daher nicht mehr in ein innovatives, hochprofitables
Produktsortiment.
7.1. Fiedler kritisiert neue Zahnersatzregelungen Vertreter der Krankenkassen haben die neue Zuschußregelung bei
Zahnbehandlungen scharf kritisiert. Der Vorstandsvorsitzende der
Barmer Ersatzkasse, Eckart Fiedler, nannte die neue Regelung,
nach der der Patient seine Zahnarztrechnung zunächst selbst
bezahlen muß und von den Kassen einen festen Geldbetrag anstelle
der bisherigen prozentualen Beteiligung erhält, "einen Versuch,
den Zahnersatz schleichend aus den Leistungen der Krankenkassen
herauszunehmen". Er erkenne dahinter die Motivation der
Zahnärzte, mehr abzukassieren. Für die Ärmeren könne es zunehmend
nur noch "Mut zur Lücke" heißen. Vom Gesetzgeber fordere die
Barmer Ersatzkasse daher eine prinzipielle Begrenzung des maximal
zulässigen Zahnarzthonorars auf das 1,7fache der Kosten nach der
privatärztlichen Gebührenordnung. "Falls der Gesetzgeber diese
Regelung nicht verlängert und der Zahnarzt das Honorar ab Ende
1999 wie jetzt vorgesehen bis um das 3,5fache der Gebührenordnung
erhöhen kann, werden wir gezielt Zahnärzte empfehlen, die
wirtschaftlich arbeiten", kündigte Fiedler an. Patienten sollten
vor der Behandlung einen zweiten Kostenvoranschlag in einer
anderen Praxis einholen, falls sie Zweifel hinsichtlich des
Kostenplans ihres Arztes hätten.
6.1. Hartmannbund: Umwandlung des Kassensystems Der Hartmannbund hat sich erneut für eine Umwandlung des
jetzigen Krankenkassensystems ausgesprochen. Künftig solle den
Bundesbürgern lediglich der Abschluß einer Versicherung für
Grundrisiken vorgeschrieben werden, sagte Hans-Jürgen Thomas,
Vorsitzender des Hartmannbundes, vor Journalisten in Bonn. Als
vergleichbares Modell nannte Thomas die
Kraftfahrzeugversicherung. Durch eine solche Umstellung könnte
zusätzliches Geld ins Gesundheitssytem fließen. Dies führe dazu,
"daß es wieder zu einer angemessenen Honorierung ärztlicher
Leistungen" komme. Bei welcher Versicherungsgesellschaft oder
Krankenkasse der Bürger seine Risiken absichern wolle, solle im
selbst überlassen bleiben. Jeder müsse außerdem frei wählen
dürfen, ob er mit Zusatzversicherungen Risiken über die
Grundversorgung hinaus abdecken will. Der Gesetzgeber solle
festlegen, welche Grundrisiken abgedeckt sein müßten.
Gleichzeitig solle das heute in der Privatversicherung geltende
System der Kostenerstattung eingeführt werden. Dieses Verfahren
führe zu einem persönlicheren Verhältnis von Arzt und Patient.
Gegen Bürger, die trotz Versicherungspflicht keine Versicherung
abschließen, müsse es Zwangsmaßnahmen geben.
6.1. Diätarzt und Apotheker legen Revision ein Der Euskirchener Diätarzt Reinhard Jansen und zwei mit ihm
verurteilte Apotheker haben gegen das Urteil des Kölner
Landgerichts Revision eingelegt. Jansen und einer der Apotheker
waren wegen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel zu
Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren und ein weiterer
Apotheker zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht der
Richter der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln hatten
Jansen und die Apotheker "aus grobem Eigennutz" die "Gesundheit
einer großen Zahl von Menschen gefährdet", indem sie
Schlankheitsmittel in den Verkehr gebracht hätten, deren
Zusammensetzung bedenklich gewesen sei.
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