Politik

Der Gesetzentwurf einer achten Novellierung des Arzneimitteigesetzes
liegt vor. Er bringt den Apotheken, nach vielen Gesetzen der
Bundesregierung mit negativen Vorzeichen, einige Freude. Ihre Position auf
dem Arzneimittelmarkt als Arzneimittelabgabestelle und der Apotheker als
sachkundiger Berater der Käufer werden gestärkt.
In dem Gesetzeswerk wird klargestellt: Ein Versandhandel mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln wird ausdrücklich verboten. Die Begründung ist deutlich. Der
Verbraucher soll geschützt werden, weil er auch in Zukunft eine fachliche Beratung
durch den Apotheker erhalten soll. Damit werde, so der Bundesgesundheitsminister
in einer Erklärung, ein wichtiger Beitrag zur ordnungsgemäßen
Arzneimittelversorgung und Arzneimittelsicherheit geleistet.
Auch dem Computerhandel mit Arzneimitteln wird ein Riegel vorgeschoben. Damit
greift die Bundesregierung eine Regelung der Europäischen Union auf. Teleshopping
darf also in Zukunft nicht mehr stattfinden.
Weitere Gesetzesänderungen sind zwangsläufig, einige überraschend, andere
ergeben sich aus den bisherigen Erkenntnissen mit den Vorgängergesetzen.
- Die zuständigen Bundesoberbehörden, damit ist das
Bundesgesundheitsministerium oder nachgegliedert das Arzneimittelinstitut
gemeint, werden befugt, die Öffentlichkeit über Arzneimittelrisiken und das
neue Stufenplanverfahren zu unterrichten. Damit soll insbesondere bei häufig
verwendeten Arzneimitteln eine "sachgerechte Unterrichtung der Anwender
und Patienten" erreicht werden, das Risikobewußtsein sei zu schärfen,
zugleich müßte Verunsicherungen entgegengewirkt werden.
- Ausdrücklich wird das Dopingverbot genannt, hier das Inverkehrbringen von
Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport. Erfaßt werden sollen das
Verschreiben und die Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken. Der
Verstoß gegen dieses Verbot wird im Normalfall mit bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe geahndet.
- Zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll es eine intensivere und umfassendere
Zusammenarbeit zur Arzneimittelsicherheit geben. Auskunfts- und
Prüfpflichten, Übermittlung von Schriftstücken und Urkunden zwischen den
nationalen Behörden werden ermöglicht.
- Die deutschen Behörden, damit sind vorrangig die Bundesländer gemeint,
werden bei der Errichtung eines gemeinsam zu nutzenden zentralen
Informationssystems mitwirken. Zentrale wird das Deutsche Institut für
Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln. Hiermit wird
der Datenaustausch zwischen den deutschen Behörden erleichtert, aber auch
der Datenaustausch innerhalb der EU gefördert.
Verfahrenserleichterungen bei der Zulassung, Auflagen zum Schutz der Umwelt und
Regeln über die Verwendung von elektronischen und optischen Speichermedien bei
der Zulassung schließen sich an.
Das Gesetzeswerk dürfte ohne große Veränderungen den Deutschen Bundestag
passieren. Es ist aber nicht auszuschließen, daß einige Bundesländer zumindest beim
Problemkreis Haftungsrecht neue Vorschläge machen werden. Dann könnte das
Gesetz noch vor der Bundestagswahl mit Zustimmung des Bundesrates
verabschiedet werden.
PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn


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