Kinder im Blick |
05.09.2005 00:00 Uhr |
Keine Frage für Fieber, Husten, Schnupfen oder Magen-Darm-Erkrankungen bietet der Arzneimittelmarkt eine Fülle von geprüften Arzneimitteln für jedes Kindesalter an. Leichtere Infektionen können mit ihnen wirksam und sicher angegangen und mit Homöopathika sinnvoll ergänzt werden. Hintergrundinformationen und nützliche Tipps für besorgte Eltern finden Sie im Ressort Pharmazie.
Doch sobald die Kleinen ernsthaft erkranken, werden sie zu Stiefkindern der Therapie. Auf Kinderstationen in Krankenhäusern werden 30 bis 40 Prozent der Arzneimittel off label, also außerhalb der in der Zulassung aufgeführten Indikation, angewendet. Auf Neugeborenen-Stationen sind es sogar 90 Prozent. Glücklicherweise wird dieses Dilemma inzwischen EU-weit angegangen. So empfiehlt die europäische Zulassungsbehörde, zwischen fünf Altersgruppen von Kindern zu unterscheiden, und trägt somit der kontinuierlichen Veränderung ihrer Körperfunktionen Rechnung. Zudem wird überlegt, Arzneimittel, die zur ausschließlichen Verwendung für Kinder weiterentwickelt wurden, mit einem hochgestellten blauen »P« zu kennzeichnen. Weitere detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Entwicklungen finden Sie im Titelbeitrag.
Da es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern keine Impfpflicht gibt, obliegt die Verantwortung den Eltern. Seit den Masernepidemien in Bayern und Hessen geistern auch so genannte Masernpartys wieder durch die Medien. Dabei handelt es sich um Treffen von an Masern erkrankten Kindern mit gesunden. Diese sollen sich auf natürlichem Weg infizieren. Fundierte Hintergrundinformationen und Ratschläge für verunsicherte Eltern zum Für und Wider von Schutzimpfungen finden Sie hier.
Im Vorfeld der Bundestagswahl beleuchtete der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte mit dem »Wahlkompass Kindergesundheit« medizinische Aspekte der Wahlprogramme und stellte den Parteien insgesamt 22 Fragen zu gesundheitspolitischen Themen. Dazu zählten neben Fragen zur Drogenprävention oder OTC-Erstattung für Jugendliche bis 18 Jahre auch Fragen zur Verbesserung der sozialen Situation von Familien. Die Aussagen der Parteien, sofern sie welche machten, finden Sie hier.
Den Kindern selbst wird das Ergebnis des »Wahlkompasses Kindergesundheit« keine Entscheidungshilfe bei der Wahl sein. Denn trotz des Vorschlags von CDU-Steuerexperte Paul Kirchhof, der sich für ein Kinderwahlrecht aussprach, steht eins fest: Bei der Bundestagswahl am 18. September liegt das Mindestwahlalter immer noch bei 18 Jahren.
Dr. Kerstin A. Gräfe
Ressortleiterin Pharmazie
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