Pharmazeutische Zeitung online
Pharmazeutische Industrie

Noch ein Verein zur Selbstkontrolle

14.01.2008  10:39 Uhr

Pharmazeutische Industrie

<typohead type="3">Noch ein Verein zur Selbstkontrolle

Von Uta Grossmann

 

Eigentlich gibt es in Deutschland bereits zwei Vereine zur freiwilligen Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie. Dort war auch der BPI Mitglied. Nun hat er ein eigenes drittes Kontrollorgan gegründet. Die Branche munkelt von einer Selbstkontrolle »light«.

 

Integritas war zuerst da. Der »Verein zur Wahrung einer lauteren Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens« wurde 1962 auf Initiative des heutigen Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) gegründet. Als Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie will Integritas einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung seriöser Werbung im Gesundheitswesen leisten. Während die Integritas-Mitglieder vor allem das Feld der Selbstmedikation bestellen, haben sich die Hersteller rezeptpflichtiger Arzneimittel in der FSA (Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie) zusammengeschlossen.

 

Geldstrafen bis zu 250.000 Euro

 

Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Forschender Arzneimittelunternehmen (VFA) gründeten die FSA im Jahr 2004. Das Selbstkontrollorgan legt für alle im VFA organisierten Firmen die Grundsätze ethischen Verhaltens im Pharmamarketing fest und sanktioniert Verstöße. Die FSA kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro verhängen und in gravierenden Fällen eine öffentliche Rüge aussprechen.

 

Nach Auskunft des FSA-Geschäftsführers Michael Grusa wird in erster Linie Fehlverhalten von Pharmafirmen gegenüber Ärzten beanstandet. 2005 wurde der Kodex zwar auch auf die unzulässige Einflussnahme von Arzneimittelherstellern auf Apotheker erweitert, es habe hier bisher aber keine Beanstandungen gegeben.

 

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) trat der FSA 2006 bei, doch gelang es nicht, die Mitglieder geschlossen zum Beitritt zu bewegen. Von den über 260 BPI-Mitgliedern sind 80 Hersteller rezeptpflichtiger Arzneimittel, von diesen gingen 68 in die FSA. Branchenkenner vermuten, dass die Angst mittelständischer Firmen vor den Großen der Branche hier eine Rolle gespielt habe. Im BPI sind viele mittelständische Firmen organisiert, während der VFA weltweit agierende Pharmariesen wie Pfizer, GlaxoSmithKline, Sanofi-Aventis, Novartis und Roche zu seinen Mitgliedern zählt. Diese Unternehmen sind häufig von ihren ausländischen Mutterkonzernen geprägt und richten ihr Wettbewerbsverhalten nach internationalem Regelwerk, das für mittelständische Firmen, die im deutschen Markt agieren, nicht relevant ist.

 

Gemunkelt wird auch, die FSA habe Fehlverhalten zu hart sanktioniert und der BPI wolle sich mit dem im November 2007 gegründeten Verein »Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen« (AKG) eine freiwillige Selbstkontrolle »light« schaffen. Diese Vermutung weist der AKG allerdings entschieden zurück: Die Satzungen von FSA und AKG seien sehr ähnlich. Der Geschäftsführer des AKG, Rechtsanwalt Kai Christian Bleicken, sagte: »Wir sind kein Weichspülerverein, sondern nehmen unsere Aufgabe sehr ernst. Wenn es Beanstandungen gibt und weder Schlichtung noch Mediation Erfolg zeigen, wird genauso hart sanktioniert.«.

 

Während der FSA-Geschäftsführer in seiner Funktion als »Spruchkörper erster Instanz« Sanktionen verhängen kann, ist diese Aufgabe beim AKG von der Geschäftsführung getrennt.

 

Nur FSA sanktioniert Imagewerbung

 

FSA-Geschäftsführer Grusa benennt einen weiteren Unterschied der beiden Vereine zur Selbstkontrolle. Der FSA geht über das Heilmittelwerbegesetz hinaus und sanktioniert auch Imagewerbung, während sich der AKG auf die im Gesetz verbotene Werbung für Produkte beschränkt.

 

Die Freiwillige Selbstkontrolle des VFA wurde von der Gründung des BPI-Konkurrenzvereins völlig überrascht. Grusa findet, die Pharmaindustrie habe sich mit der Etablierung eines weiteren Vereins zur Selbstkontrolle keinen Gefallen getan. »Es wäre besser, in Fragen des ethischen Pharmamarketings mit einer Zunge zu sprechen«, sagte er.

 

20 Mitglieder hat der AKG bisher. Die erste Mitgliederversammlung ist für Ende März, Anfang April geplant, dann rechnet der AKG mit 50 Firmen in der Mitgliederkartei. Bis zur Mitgliederversammlung hat Dr. Sigurd Pütter von Medice den Vorsitz übernommen, stellvertretende Interims-Vorsitzende ist die Rechtsanwältin Claudia Groß, Ursapharm.

 

Der Vorstandsvorsitzende Pütter ist, wie die »Wirtschaftswoche« am Montag berichtete, selbst vor längerer Zeit mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er habe, zitiert ihn das Blatt, »vergessen, dem Finanzamt ein Konto in Liechtenstein anzuzeigen« und deshalb Steuern nachzahlen müssen, eine Geldstrafe erhalten und eine Nacht in Untersuchungshaft verbracht. Pütter bestätigte den Sachverhalt der PZ, es sei um ein Konto gegangen, das sein Vater in den 60er Jahren eingerichtet habe, die Sache sei Jahre her, er sei nicht vorbestraft.

 

Der AKG will nach eigener Aussage »die bessere Alternative zur FSA-Mitgliedschaft eröffnen«. Gegenüber der FSA will sich der BPI-Verein vor allem durch den Grundsatz »Prävention vor Sanktion« unterscheiden und sich auf eine frühzeitige Beratung der pharmazeutischen Unternehmen konzentrieren. »Gerade kleinere Firmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, sind auf Information und Hilfe angewiesen«, so Geschäftsführer Bleicken. Er bietet seine Dienste als Wirtschaftsmediator an, um Konflikte zwischen Unternehmen zu schlichten.

 

»Statt also erst nach Rechtsverstößen zu reagieren, hilft der Verein aktiv bei der Vermeidung zum Beispiel irreführender Informationen an Ärzte oder Apotheker oder unrechtmäßiger Marketingaktionen. Dabei orientiert sich der AKG ausschließlich an den nationalen Rechtsgrundlagen«, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Diese Gesetzesgrundlagen für den AKG-Verhaltenskodex sind das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Arzneimittelgesetz sowie Bestimmungen zur Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch.

 

Die Mitglieder werden darüber beraten, wie sie die Fachkreise über verschreibungspflichtige Arzneimittel und ihre Anwendungsmöglichkeiten informieren können, ohne dabei Gesetze zu übertreten, und welche Methoden der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulässig sind. Eine Schiedsstelle soll die Einhaltung der Verhaltensregeln des AKG-Kodexes überwachen. Der Verein versteht sich überdies als Plattform für den Informationsaustausch und die Vernetzung der einzelnen Mitgliedsunternehmen.

 

Ärztefortbildungen im Fokus

 

60 Prozent der Beanstandungen, die der FSA der forschenden Arzneimittelhersteller vorgetragen werden, befassen sich mit Fällen der Fortbildung von Pharmafirmen für Ärzte. Hier wird kontrolliert, ob Bewirtung und Übernachtung sich in einem statthaften Rahmen abspielen und die Referenten bei der Präsentation ihrer Inhalte die Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Auch der Tagungsort wird überprüft. Er darf nur dann im Ausland liegen, wenn die überwiegende Zahl der teilnehmenden Ärzte aus dem Ausland kommt. Der AKG schreibt dazu auf seiner Homepage, die Definition von internationalen Veranstaltungen werde sich »an den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes orientieren«.

 

Ein wichtiges Kontrollfeld sind die Anwendungsbeobachtungen. Die Selbstkontrolle des VFA kümmert sich darum, dass Hersteller nicht versuchen, Ärzte bei der Wahl der Medikamente zu beeinflussen, die für eine Anwendungsbeobachtung ausgewählt werden. Außerdem achtet die FSA darauf, dass die Ergebnisse solcher Anwendungsbeobachtungen auch ausgewertet und publiziert werden. Schließlich passt die FSA auf, dass Geschenke von Pharmafirmen nicht zu üppig ausfallen, sodass sie als Bestechungsversuch gewertet werden könnten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Novartis

Mehr von Avoxa