Importe aus Frankreich sind illegal |
Daniela Hüttemann |
20.12.2018 13:30 Uhr |
Herceptin und Avastin französischen Ursprungs sind mit hoher Wahrscheinlichkeit als illegal einzustufen, sofern sie aus Frankreich exportiert und auf anderen europäischen Märkten vertrieben werden. Foto: Roche
Avastin und Herceptin werden in Frankreich vom Zulassungsinhaber direkt an Krankenhäuser und Kliniken geliefert und dürften damit nicht in den Export über Parallelvertreiber gehen. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM habe gegenüber der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) bestätigt, dass Krankenhäuser und Kliniken in Frankreich Arzneimittel nicht aus Frankreich exportieren dürfen. Diese Information stimme auch mit den Angaben des Zulassungsinhabers überein.
Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt daher die Abklärung der Legalität der gesamten Lieferkette für diese Arzneimittel, sofern diese Arzneimittel auf dem deutschen Markt gehandelt oder vertrieben wurden oder werden sollen.