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Avastin und Herceptin

Importe aus Frankreich sind illegal

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist darauf hin, dass die Arzneimittel Avastin® und Herceptin® französischen Ursprungs mit hoher Wahrscheinlichkeit als illegal einzustufen sind, wenn diese als Reimporte in anderen Ländern vertrieben werden.
Daniela Hüttemann
20.12.2018  13:30 Uhr

Avastin und Herceptin werden in Frankreich vom Zulassungsinhaber direkt an Krankenhäuser und Kliniken geliefert und dürften damit nicht in den Export über Parallelvertreiber gehen. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM habe gegenüber der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) bestätigt, dass Krankenhäuser und Kliniken in Frankreich Arzneimittel nicht aus Frankreich exportieren dürfen. Diese Information stimme auch mit den Angaben des Zulassungsinhabers überein.

Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt daher die Abklärung der Legalität der gesamten Lieferkette für diese Arzneimittel, sofern diese Arzneimittel auf dem deutschen Markt gehandelt oder vertrieben wurden oder werden sollen.

 

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