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Covid-19-Vakzine

Impfstoffbestellung vor Weihnachten

Der Deutsche Apothekerverband teilte heute in einem Rundschreiben mit, dass Apotheken die Covid-19-Impfstoffe für die Kalenderwoche 51 bis spätestens 13. Dezember um 18 Uhr bestellen müssen. Zudem informierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Haltbarkeit des Impfstoffs Spikevax® von Moderna unter Tiefkühlbedingungen.
Melanie Höhn
08.12.2022  16:00 Uhr
Booster von Sanofi kommt erst Mitte Januar

Booster von Sanofi kommt erst Mitte Januar

Ursprünglich sollte der Covid-19-Impfstoff VidPrevtyn® Beta von Sanofi in dieser Woche für die Auslieferung in der KW 50 bestellt werden können, teilte der DAV zudem mit. Aufgrund von Auslieferungsverzögerungen werde es auch in den kommenden Wochen noch keine Bestellmöglichkeit geben. Sobald der Impfstoff zur Auslieferung bereitstehe, werden die entsprechenden Informationen zur Bestellung zur Verfügung gestellt. Sollten bereits ärztliche Verordnungen in der Apotheke vorliegen und Bestellungen beim pharmazeutischen Großhandel ausgelöst worden sein, werden diese verfallen und müssten bei erster Bestellmöglichkeit neu aufgegeben werden. Die Leistungserbringer sollten entsprechend informiert werden, rät der DAV.

Valneva-Impfstoff 18 Monate haltbar

Eine weitere Neuigkeit: Für den Covid-19-Impfstoff von Valneva hat die EU-Kommission eine neue Haltbarkeitsdauer von 18 Monaten genehmigt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf den Hersteller mitteilte. Voraussetzung sei, dass das Produkt korrekt und ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius gelagert wurde. Somit ist das aufgedruckte Verfallsdatum auf bereits produzierten Impfstoffdosen nicht mehr aktuell.

Die Verlängerung der Haltbarkeit von 15 auf 18 Monate gelte nicht nur für Impfstoffchargen, die nach der Genehmigung am 22. November 2022 hergestellt wurden. Sie kann auch rückwirkend auf Impfstoffchargen angewandt werden, die vor diesem Datum produziert wurden. Einige ausgelieferte Produktchargen dürfen demgemäß mittlerweile bis zu sechs Monate nach dem gedruckten Verfallsdatum verwendet werden, da die Haltbarkeit bereits im Sommer schon einmal um drei Monate verlängert worden war. Das auf Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern aufgedruckte Verfallsdatum entspricht somit laut Mitteilung des Unternehmens nicht mehr dem derzeit genehmigten Verfallsdatum. Aktualisierte Ablaufdaten von betroffenen Produktchargen sind in der Tabelle aufgeführt.

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