Pharmazeutische Zeitung online
Live-Talk mit Overwiening

Impfstoff-Vergütung ist eine politische Entscheidung

In einem Live-Talk hat die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening über die ersten Wochen, in denen Covid-19-Impfstoffe in die Offizin gelangen, Bilanz gezogen. Die Vergütungshöhe von 6,58 Euro je Vial bewertet sie vor dem Hintergrund der Masken-Abgabe als politische und nicht als fiskalische Entscheidung. Zudem hat sie die Notwendigkeit hervorgehoben, selbst für pharmazeutischen Nachwuchs zu sorgen.
Charlotte Kurz
20.04.2021  15:16 Uhr

Schülerpraktika anbieten & Vorträge in Schulen

Auf die Frage, inwiefern der pharmazeutische Nachwuchs sichergestellt werden könne, lieferte Overwiening einige Beispiele. Sie sieht alle Apotheker selbst in der Pflicht, für die pharmazeutischen Berufe zu werben. Apotheker könnten etwa in die Schulen gehen und dort Unterrichtseinheiten präsentieren, um mit Schülern in Kontakt zu kommen. Auch wenn Schulen einen Tag der offenen Tür anbieten, könnten Apotheker diese Chance nutzen, um etwa einen Vortrag zu halten. Wichtig sei auch, Schülerpraktika anzubieten. In der Apotheke selbst müssten die Jugendlichen aber auch etwas erleben und machen dürfen. Diesbezüglich gebe es einen Leitfaden der Apothekerkammer Hamburg, der Anleitungen enthält, was Schüler in der Apotheke machen könnten.

Zudem wären die Apotheker in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass der besondere Wert von Arzneimitteln in den Vordergrund gestellt werde. Hier müssten Apotheker oftmals auch ein stärkeres Selbstwertgefühl bekommen, um Patienten etwa auch bei Arzneimitteln abzuraten, die nicht das Richtige für sie seien. Wichtig sei sich zu überlegen, wie Arzneimittel präsentiert würden. Schrille Flyer, die Arzneimittel wie »sauer Bier anbieten« und rote Preise, die ein bisschen mehr Absatz generieren sollen, findet Overwiening diesbezüglich problematisch.  

Bei Rückfragen bezüglich der Arzneimittelpreisverordnung und des Makel-Verbots verteidigte Overwiening die bereits erreichten Gesetze und Vorhaben. Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) habe im GKV-Bereich und damit zu 90 Prozent die Arzneimittelpreisverordnung sichern können. Und auch das rechtliche Makelverbot beim Thema E-Rezept sei zu begrüßen. Allerdings pochte sie darüber hinaus auf ein technisches Makelverbot, das  die Übergabe von Rezeptschlüsseln und -daten an Dritte vor Belieferung der Apotheke sowie Anbieter außerhalb der Telematik-Infrastruktur (TI) verhindert.

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