Impfstoff-Bestellfrist wird verkürzt |
Die Ärzte haben sich beim geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gehör verschaffen können und sich erfolgreich für ein verkürztes Bestell-Intervall bei Covid-19-Impfstoffen eingesetzt. / Foto: Imago Images/Chris Emil Janßen
Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben in den vergangenen beiden Tagen in Lindau am Bodensee über den Corona-Kurs der kommenden Monate beraten. Das Ergebnis: Booster-Impfungen sollen dabei für alle möglich sein, Impfzentren werden teilweise wieder reaktiviert. Zudem hatten die Länder und auch Ärztevertreter kürzere Bestellfristen von Covid-19-Impfstoffen gefordert. Derzeit gilt ein Vorlauf von 14 Tagen, die Ärzte wollen aber flexibler auf den Bedarf an Auffrischimpfungen reagieren können.
Gemeinsam hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, einen Brief an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verfasst, in dem er eine verkürzte Bestellfrist ankündigt. Der Brief liegt der PZ vor. Um die Impfkampagne gegen Covid-19 weiter voranzutreiben, seien die Impfungen von bislang ungeimpften Personen sowie Auffrischimpfungen besonders wichtig, so Spahn und Gassen. Vor diesem Hintergrund rufen sie die Ärzte dazu auf, weiterhin gemäß der Impfstoff-Zulassung die Booster-Impfung verstärkt bei Personen, deren Grundimmunisierung sechs Monate oder länger zurückliegt, durchzuführen. Vor allem bei älteren Personen, Bewohner in Pflegeheimen sowie medizinisches und pflegerisches Personal seien die Auffrischimpfungen wichtig.
Zudem könne die Covid-19-Impfung sowie die Grippe-Impfung gemeinsam verabreicht werden, so Spahn und Gassen. »Die Möglichkeit einer gemeinsamen Durchführung dieser beiden wichtigen Impfungen sollte möglichst breit zur Anwendung kommen, um die Infektionswellen beider Krankheiten so niedrig wie möglich zu halten«, heißt es.
Um diese gemeinsame Anstrengung bei den Covid-19-Impfungen besser meistern zu können, werde das Bestellintervall baldmöglichst wieder auf eine Woche im Voraus verkürzt, heißt es weiter. »Der im Übrigen bewährte Bestell- und Auslieferungsprozess wird beibehalten.« Das bedeutet, die Arztpraxen sollen weiterhin von den Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel beliefert werden. Die Bestellfrist soll demnach aber bald auf eine Woche verkürzt werden. Laut einer Mitteilung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums stehe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diesbezüglich bereits in Verhandlungen mit dem pharmazeutischen Großhandel. Auf Nachfrage der PZ erklärte das BMG weitere Details: »Um diese Änderung zeitnah umsetzen zu können, werden die pharmazeutischen Arzneimittelgroßhandlungen in den nächsten beiden Wochen mit einem ausreichenden Vorrat an Covid-19-Impfstoffen versorgt«, sagte ein Ministeriumssprecher. Änderungen in der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 seien allerdings derzeit nicht vorgesehen.
»Die Versorgung aller Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 der Coronavirus-Impfverordnung mit Covid-19-Impfstoffen erfolgt weiterhin über den pharmazeutischen Arzneimittelgroßhandel durch die Apotheken«, so der Sprecher weiter. Damit ist auch klar: Die wieder eröffneten Impfzentren sollen wie derzeit vorgesehen von den Apotheken beliefert werden. Damit kommen auf die Apotheken in den kommenden Wochen vermutlich deutlich größere Impfstoff-Bestellungen zu.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.