Illegale Online-Apotheken auf dem Vormarsch |
Melanie Höhn |
13.02.2025 15:30 Uhr |
Die mit der EU-Fälschungsrichtlinie verbundene Hoffnung, illegale Angebote im Internet durch die im Online-Versandhandel obligatorisch gewordenen Sicherheitsmerkmale zurückzudrängen, hat sich laut der Studie nicht erfüllt. / © IMAGO/Connect Images
Die in den Jahren 2014 bis 2016 erarbeitete Studie »ALPhA« des Forschungsverbunds um Professor Arndt Sinn, Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS) und Lehrstuhlinhaber an der Universität Osnabrück, hatte ergeben, dass zahlreiche Lifestyle-Medikamente über illegale Online-Apotheken angeboten werden.
Fast ein Jahrzehnt später haben die Autoren die Forschung wieder aufgenommen, um zu beleuchten, wie sich der Markt illegaler Angebote zur Behandlung von erektiler Dysfunktion im Zusammenhang mit Internetapotheken entwickelt hat. Die Studie wurde in der Zeitschrift »Die Polizei« veröffentlicht. Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kam es allein darauf an, die Angebote über Internetpräsenzen auszuwerten, ohne dass die angebotenen Produkte selbst einer Prüfung unterzogen wurden.
Während der Durchführung der Studie konnte laut der Studienautoren beobachtet werden, dass auch acht Jahre nach den Forschungsarbeiten zu Arzneimittelkriminalität die Betreiber illegaler Angebote die gleichen illegalen Methoden zur Produktwerbung erfolgreich einsetzen und teilweise um Verschleierungstechniken erweitert haben.
Wie bereits im Projekt »ALPhA«, sei auch im Rahmen dieser Studie für die technische Umsetzung die Grundannahme getroffen worden, dass Angebote für illegale Arzneimittel im Internet von potenziellen Kunden zunächst gefunden werden müssen, bevor sie wahrgenommen werden können. Auch heute geschehe dies nach wie vor insbesondere über Webseiten mit konkreten Angeboten, durch eingeblendete Werbung, aber auch beispielsweise über Spam-E-Mails.
Für die automatisierte Erfassung von entsprechenden Angeboten im Internet sei deshalb ein Webcrawler eingesetzt worden, dessen Vorgehensweise einem potenziellen Kunden nachempfunden wurde, der auf Basis von Schlüsselwörtern Anfragen an verschiedene Suchmaschinen stellt. Für die resultierenden Suchtreffer sei dann eine weitestgehend automatisierte Vorabeinschätzung darüber vorgenommen worden, ob die gefundenen Webseiten rezeptpflichtige Medikamente zur Behandlung von erektiler Dysfunktion tatsächlich illegal anbieten. Hiermit sollte die anschließend durchgeführte detaillierte manuelle Auswertung der Suchtreffer unterstützt werden.