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Studie
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Illegale Online-Apotheken auf dem Vormarsch

Die EU-Fälschungsrichtlinie kann illegale Online-Apotheken nicht zurückdrängen – zu diesem Schluss kommt eine Forschungsarbeit zu Arzneimittelkriminialität. Betreiber illegaler Angebote haben inzwischen ihre Methoden zur Produktwerbung teilweise um Verschleierungstechniken erweitert.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 13.02.2025  15:30 Uhr

Die in den Jahren 2014 bis 2016 erarbeitete Studie »ALPhA« des Forschungsverbunds um Professor Arndt Sinn, Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS) und Lehrstuhlinhaber an der Universität Osnabrück, hatte ergeben, dass zahlreiche Lifestyle-Medikamente über illegale Online-Apotheken angeboten werden.

Fast ein Jahrzehnt später haben die Autoren die Forschung wieder aufgenommen, um zu beleuchten, wie sich der Markt illegaler Angebote zur Behandlung von erektiler Dysfunktion im Zusammenhang mit Internetapotheken entwickelt hat. Die Studie wurde in der Zeitschrift »Die Polizei« veröffentlicht. Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kam es allein darauf an, die Angebote über Internetpräsenzen auszuwerten, ohne dass die angebotenen Produkte selbst einer Prüfung unterzogen wurden.

Während der Durchführung der Studie konnte laut der Studienautoren beobachtet werden, dass auch acht Jahre nach den Forschungsarbeiten zu Arzneimittelkriminalität die Betreiber illegaler Angebote die gleichen illegalen Methoden zur Produktwerbung erfolgreich einsetzen und teilweise um Verschleierungstechniken erweitert haben.

Werbung und Spam-E-Mails

Wie bereits im Projekt »ALPhA«, sei auch im Rahmen dieser Studie für die technische Umsetzung die Grundannahme getroffen worden, dass Angebote für illegale Arzneimittel im Internet von potenziellen Kunden zunächst gefunden werden müssen, bevor sie wahrgenommen werden können. Auch heute geschehe dies nach wie vor insbesondere über Webseiten mit konkreten Angeboten, durch eingeblendete Werbung, aber auch beispielsweise über Spam-E-Mails.

Für die automatisierte Erfassung von entsprechenden Angeboten im Internet sei deshalb ein Webcrawler eingesetzt worden, dessen Vorgehensweise einem potenziellen Kunden nachempfunden wurde, der auf Basis von Schlüsselwörtern Anfragen an verschiedene Suchmaschinen stellt. Für die resultierenden Suchtreffer sei dann eine weitestgehend automatisierte Vorabeinschätzung darüber vorgenommen worden, ob die gefundenen Webseiten rezeptpflichtige Medikamente zur Behandlung von erektiler Dysfunktion tatsächlich illegal anbieten. Hiermit sollte die anschließend durchgeführte detaillierte manuelle Auswertung der Suchtreffer unterstützt werden.

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