Illegale Online-Apotheken auf dem Vormarsch |
Melanie Höhn |
13.02.2025 15:30 Uhr |
Die Untersuchung ergab, dass 82 auffällige Online-Shops rezeptpflichtige Medikamente zum Versand nach Deutschland anbieten, ohne das EU-Versandhandelslogo zu führen und im Versandhandelsregister eingetragen zu sein. 67 dieser Anbieter (82 Prozent) verlangen kein Rezept. 15 der Internetpräsenzen (etwa 18 Prozent) sehen unterschiedliche Verfahren zur Rezeptausstellung vor. Die Mehrheit der Shops (63 Prozent) hostet ihre IP-Adressen in den USA, meist über Cloudflare, was die Identifikation laut Forschungsverbund erschwert.
Weitere Hosting-Standorte seien Großbritannien, Panama, Russland und verschiedene EU-Länder, wobei Deutschland und die Niederlande die meisten Hosts in der EU stellen. Keiner der Shops erfülle die strengen rechtlichen Voraussetzungen für den Versandhandel nach Deutschland, was die Sicherheit des Online-Versandhandels gefährde, kritisieren die Studienautoren. Nur theoretisch sei ein Versand aus den Niederlanden nach Deutschland möglich, jedoch würden auch diese Anbieter die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht erfüllen.
Die Kurzstudie lässt laut der Studienautoren den Schluss zu, dass die mit der Fälschungsrichtlinie verbundene Hoffnung, illegale Angebote im Internet durch die im Online-Versandhandel obligatorisch gewordenen Sicherheitsmerkmale zurückzudrängen, sich nicht erfüllt hat. Die Angebote seien zahlreich vorhanden.
Der illegale Markt scheine weiterhin attraktiv zu sein, weil sich die begünstigenden Faktoren nicht geändert hätten: eine undurchsichtige Rechtslage, niedriger Kontrolldruck, geringes Entdeckungsrisiko und hohe Gewinnmargen. Allerdings sei auffällig, dass die Qualität der Seiten sehr unterschiedlich ist. Teilweise würden die Seiten sehr modern, übersichtlich und vertrauenerweckend gestaltet, andererseits fänden sich auch zahlreiche Seiten, die aggressiv werbend auf den Verbraucher wirken sollen.
Zudem habe sich unter den auffälligen Seiten keine befunden, die den Eintrag in das Versandhandelsregister und das berechtige Benutzen des EU-Logos vorgetäuscht habe. »Das lässt den Schluss zu, dass diese Sicherheitsmerkmale für die Betreiber der Seiten keine Rolle spielen. Vielmehr setzen sie auf einen schnellen Zugang zur Seite, vertrauenswürdige Textgestaltung, täuschende FAQ, einen effektiven Bestellvorgang sowie Phantasiesiegel«, erklärte das Forschungsteam.