IKK begründet Kündigung, DAV übt Kritik |
Ev Tebroke |
11.08.2025 10:42 Uhr |
IKK classic kündigte Versorgungsvertrag: Seit dem 1. Juli ist die Hilfsmittelversorgung von IKK-classic-Versicherten in Apotheken nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. / © Imago/Chromorange
Seit dem 1. Juli ist die Hilfsmittelversorgung von IKK-classic-Versicherten in Apotheken nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Die Kasse und der Deutsche Apothekerverband (DAV) konnten sich nicht auf eine für beide Seiten zufriedenstellende Regelung einigen. In vielen Apotheken herrscht seitdem Chaos, weil Versicherte nicht beliefert werden können. Dafür müssten die Apotheken erst Einzelverträge mit der Kasse schließen. Der DAV und viele Landesapothekerverbände warnen jedoch davor, diese abzuschließen. Die Vergütung sei unwirtschaftlich. Das Vorgehen der IKK classic sei ein gezielter Affront gegen die Berufspolitik und der Versuch, die Apothekenlandschaft zu spalten.
Die Vertragssituation zwischen der Kasse und dem DAV war im Bereich Hilfsmittelversorgung schon länger schwierig: Zum 30. September 2023 hatte die IKK classic für zwei Produktgruppen den bis dato zugrunde liegenden bundesweiten Versorgungsvertrag gekündigt. Das Preisniveau habe hier deutlich über den Preisen mit sonstigen Leistungserbringern gelegen, so die Kasse gegenüber der PZ. Der DAV hat daraufhin zum Jahresende 2023 den kompletten Vertrag gekündigt. Seither hatten die Parteien über einen neuen Vertrag verhandelt – ergebnislos.
Zum 30. Juni 2025 kündigte die Kasse dann die bisherige Weitergeltungsvereinbarung. Und versucht seitdem, die Apotheken per Einzelvertrag für die Hilfsmittelversorgung zu gewinnen. Darin bietet die IKK classic den Apotheken nach eigenen Angaben die gleichen Beträge, die sie auch mit Sanitätshäusern und Homecare-Unternehmen vereinbart hat.
Die Apothekerschaft ist sauer. Die Preise seien nicht kostendeckend, der DAV spricht von »Dumpingpreisen«. »Die Preise beruhen auf sehr günstigen Einkaufsmöglichkeiten, die viele Apotheken nicht realisieren können. Wir müssen aber Verträge für unsere Mitglieder schließen, die eine flächendeckende Versorgung mit auskömmlichen Preisen ermöglichen«, erklärt der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann gegenüber der PZ.
Quersubventionierungen seien weder möglich noch sinnvoll, so Hubmann. Jedes abgegebene Produkt müsse einen angemessenen Beitrag zum Ertrag der Apotheke leisten. Der DAV-Chef betont: »Andere Kassen haben sich sehr wohl mit unseren Argumenten auseinandergesetzt und daher Verträge im beiderseitigen Einvernehmen abgeschlossen.«
Die IKK sieht das anders. Man sei als Kasse schon mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. »Das bedeutet auch, dass sich Vertragspreise am marktüblichen Preisniveau orientieren müssen. Da es neben den Apotheken eine große Zahl anderer Leistungserbringer gibt, die die hier angesprochenen Hilfsmittel abgeben, muss auch dieses Preisniveau Berücksichtigung finden«, erklärt die Kasse gegenüber der PZ.