| Ev Tebroke |
| 11.08.2025 10:42 Uhr |
IKK classic kündigte Versorgungsvertrag: Seit dem 1. Juli ist die Hilfsmittelversorgung von IKK-classic-Versicherten in Apotheken nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. / © Imago/Chromorange
Seit dem 1. Juli ist die Hilfsmittelversorgung von IKK-classic-Versicherten in Apotheken nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Die Kasse und der Deutsche Apothekerverband (DAV) konnten sich nicht auf eine für beide Seiten zufriedenstellende Regelung einigen. In vielen Apotheken herrscht seitdem Chaos, weil Versicherte nicht beliefert werden können. Dafür müssten die Apotheken erst Einzelverträge mit der Kasse schließen. Der DAV und viele Landesapothekerverbände warnen jedoch davor, diese abzuschließen. Die Vergütung sei unwirtschaftlich. Das Vorgehen der IKK classic sei ein gezielter Affront gegen die Berufspolitik und der Versuch, die Apothekenlandschaft zu spalten.
Die Vertragssituation zwischen der Kasse und dem DAV war im Bereich Hilfsmittelversorgung schon länger schwierig: Zum 30. September 2023 hatte die IKK classic für zwei Produktgruppen den bis dato zugrunde liegenden bundesweiten Versorgungsvertrag gekündigt. Das Preisniveau habe hier deutlich über den Preisen mit sonstigen Leistungserbringern gelegen, so die Kasse gegenüber der PZ. Der DAV hat daraufhin zum Jahresende 2023 den kompletten Vertrag gekündigt. Seither hatten die Parteien über einen neuen Vertrag verhandelt – ergebnislos.
Zum 30. Juni 2025 kündigte die Kasse dann die bisherige Weitergeltungsvereinbarung. Und versucht seitdem, die Apotheken per Einzelvertrag für die Hilfsmittelversorgung zu gewinnen. Darin bietet die IKK classic den Apotheken nach eigenen Angaben die gleichen Beträge, die sie auch mit Sanitätshäusern und Homecare-Unternehmen vereinbart hat.
Die Apothekerschaft ist sauer. Die Preise seien nicht kostendeckend, der DAV spricht von »Dumpingpreisen«. »Die Preise beruhen auf sehr günstigen Einkaufsmöglichkeiten, die viele Apotheken nicht realisieren können. Wir müssen aber Verträge für unsere Mitglieder schließen, die eine flächendeckende Versorgung mit auskömmlichen Preisen ermöglichen«, erklärt der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann gegenüber der PZ.
Quersubventionierungen seien weder möglich noch sinnvoll, so Hubmann. Jedes abgegebene Produkt müsse einen angemessenen Beitrag zum Ertrag der Apotheke leisten. Der DAV-Chef betont: »Andere Kassen haben sich sehr wohl mit unseren Argumenten auseinandergesetzt und daher Verträge im beiderseitigen Einvernehmen abgeschlossen.«
Die IKK sieht das anders. Man sei als Kasse schon mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. »Das bedeutet auch, dass sich Vertragspreise am marktüblichen Preisniveau orientieren müssen. Da es neben den Apotheken eine große Zahl anderer Leistungserbringer gibt, die die hier angesprochenen Hilfsmittel abgeben, muss auch dieses Preisniveau Berücksichtigung finden«, erklärt die Kasse gegenüber der PZ.
Was die Beratung betrifft, so sieht die IKK keinen Unterschied, ob diese nun vom Sanitätshaus oder der Apotheke erfolgt. Auch Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen versorgten auf Grundlage der vereinbarten Verträge täglich die Versicherten der IKK classic »auf einem hohen Niveau«. Hierzu gehöre auch die obligatorische, vertraglich vereinbarte Beratung und die Einweisung in die Benutzung des jeweiligen Hilfsmittels. »Diese wichtigen Qualitätskriterien sind nicht apothekenexklusiv, sondern gelten für alle Leistungserbringer im Hilfsmittelmarkt.« Und im Notdienst würden Hilfsmittel typischerweise auch nicht abgegeben, so die Kasse mit Blick auf die unterschiedlichen Öffnungszeiten.
Leidtragende der vertrackten Situation sind neben den Apotheken, die erklären müssen, warum sie nicht wie gewohnt die gewünschten Hilfsmittel beliefern können, die Patienten. »Für Versicherte der IKK classic gibt es keine Hilfsmittel auf Verschreibung. Einzelgenehmigungen werden, wenn überhaupt, nur zu Bedingungen der IKK classic erteilt und das können die Apotheken nicht akzeptieren. Also müssen Versicherte der IKK classic weitere Wege auf sich nehmen, um benötigte Hilfsmittel wie zum Beispiel Penkanülen zu bekommen«, beschreibt Hubmann die Situation.
Die Kasse lässt den Vorwurf, man lasse die Versicherten im Regen stehen, nicht gelten: »Die Kundenberatung der IKK classic unterstützt telefonisch und persönlich sowie per E-Mail bei der Suche nach einem neuen Leistungserbringer.« Man verfüge über drei Vertragskonstrukte zu den sogenannten »apothekenüblichen Hilfsmitteln«: einen Vertrag mit sonstigen Leistungserbringern, einen Vertrag mit einem Apothekenverband (dem BVDA, Anm. d. Red.) und einen Vertrag mit einem Verband sonstiger Leistungserbringer. »Diesen Verträgen sind zwischenzeitlich über 1500 Apotheken beigetreten, täglich erreichen die IKK classic weitere Anfragen und Beitrittserklärungen von Apotheken.« Unabhängig von Apotheken verfüge die IKK classic über mehrere Tausend Vertrags-Leistungserbringer, die die Versicherten der IKK classic ebenfalls mit apothekenüblichen Hilfsmitteln versorgen.
Für Hubmann ist die Situation für die Versicherten trotzdem nicht akzeptabel: »Die Kasse mag ja durch diverse Maßnahmen bei der Suche unterstützen, aber wenn es keinen passenden Anbieter in der Nähe gibt, müssen die Versicherten trotzdem weite Wege auf sich nehmen. In der Stadt mag das noch möglich sein, auf dem Land sieht es meist ziemlich düster aus.« Die IKK classic sollte vielleicht mehr an ihre Versicherten denken und ihre eigene Struktur überprüfen.
Den Versuch, die Apotheken per Einzelvertrag zu binden, wertet der DAV-Vorsitzende als klassischen Versuch des »divide et impera«. Indem die IKK classic einige Apotheken in Einzelverträge bringe, schwäche sie die Verhandlungsposition des DAV und der Landesverbände. Dies sei ein beliebtes Mittel, um eigene Interessen durchzusetzen. Leider gebe es hier immer wieder zumindest kleine Erfolge, weil kurzfristige eigene Interessen über die Gesamtsituation gestellt werden. Hubmann mahnt: »Die Apotheken sollten sich hier nicht gegeneinander ausspielen lassen. Nur mit gemeinsamen Positionen sind wir stark.«
Die IKK classic weist den Vorwurf, mit ihren Mailaufrufen die Apotheken zur Unterzeichnung von Einzelverträgen zu drängen und so gezielt die Berufspolitik aushebeln zu wollen, zurück. »Die IKK classic hat kein Interesse daran, sich in berufspolitische Belange einzelner am Gesundheitswesen Beteiligter einzumischen«, ließ die Kasse wissen. Richtig sei, dass sie phasenweise eine sehr hohe Anzahl an Anfragen von Apotheken erreicht habe. Die IKK classic habe sich deshalb dazu entschieden, dem Teil der Apotheken im Nachlauf zu der bisherigen Vertragspartnerschaft Informationen zur Verfügung zu stellen, die in der Vergangenheit regelmäßig apothekenübliche Hilfsmittel in relevanter Größe abgerechnet haben.
Die Kasse steht nach eigenen Angaben »jederzeit für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Verfügung«. Vonseiten des DAV heißt es ebenfalls, man habe stets betont, jederzeit für erneute Verhandlungen bereit zu stehen. »Aber es muss seitens der IKK classic Bereitschaft vorhanden sein, über vernünftige Preise ernsthaft zu verhandeln. Auf ein Preisdiktat können und wollen wir uns aufgrund der genannten Gründe nicht einlassen«, so Hubmann.
Einzelverträge seien jedenfalls keine Lösung. »Einzelverträge schwächen immer die gemeinsame Position und liefern einzelne Apotheken, die sich darauf einlassen, der Macht der Kassen aus. Solche Verträge zersplitterten den Markt und führten letztendlich bei den Preisen zu einem »race to the bottom«.