Hubmann fordert »zweistelligen Eurobetrag« |
Jennifer Evans |
25.04.2023 12:00 Uhr |
Für Hubmann steht fest: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss den ALBVVG-Entwurf nachbessern. Konkret erwartete er, dass die Apotheke weiterhin bei Engpässen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben kann. Und zwar ohne jegliche Retaxationen. Dabei stellte er grundsätzlich klar, dass die Verweigerung einer Bezahlung für eine Versorgungsleistung aufgrund kleinster Formfehler nicht zum Zusatzeinkommen für die Kassen werde dürfe. »Das ist Zechprellerei.«
Zudem fordert er die Möglichkeit zur Rezepturherstellung ohne eine neue Verordnung, sollte das entsprechende Fertigarzneimittel nicht verfügbar sein. Außerdem hält Hubmann einen »zweistelligen Eurobetrag« als Ausgleich für das Lieferengpass-Management für angemessen. In einer Stellungnahme zum ALBVVG-Referentenentwurf hatte die ABDA bereits Ende Februar 21 Euro statt 50 Cent gefordert.
Als eine Missachtung der selbstständigen Heilberufler erachtet er die Bestrebungen aus dem BMG, lediglich die Krankenhäuser zu unterstützen. Gemeint ist etwa die bessere Bezahlung der Pflegekräfte sowie etwaige Energiekosten-Zuschüsse. Es könne nicht sein, dass die Politik anderen Leistungserbringern »eine Kompensation für steigende Kosten und eine Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung ermöglicht, die Apotheken aber zynisch auf vermeintliche Effizienzreserven verweist«, wetterte er. Denn die gibt es nicht, wie er an einem Beispiel anschaulich machte: Allein der erhöhte Kassenabschlag von 2 Euro, der seit dem 1. Februar 2023 gilt, habe seitdem zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro geführt.
Keinen Hehl mache Hubmann ebenfalls daraus, dass es den Apotheken vor Ort angesichts der aktuellen Probleme an Zeit fehle, die pharmazeutischen Dienstleistungen zu implementieren und anzubieten. Man könne eben nur eine Sache auf einmal erledigen und derzeit liege der Fokus verständlicherweise auf dem Lieferengpass-Management. Und hier schließt sich der Kreis wieder: Nur wenn die (finanziellen) Rahmenbedingungen für den Berufsstand gesichert seien, könnten die Apotheken auch Personal für das pharmazeutische Zusatzangebot einstellen, so Hubmann.