Pharmazeutische Zeitung online
Apotheken-Stärkungsgesetz

Honorarplus für die Offizinen

Für die Vergütung des Dokumentationsaufwands bei Betäubungsmitteln (BtM) sowie von Nacht- und Notdiensten sollen künftig insgesamt 65 Millionen Euro mehr pro Jahr in die Kassen der Offizinen fließen als bisher. Das geht aus einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hervor, die dem Kabinettsentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes anhängt.
Christina Müller
16.07.2019  12:30 Uhr

Wie angekündigt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Apothekenhonorar in die Hände von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gelegt. Mit dem neuen Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes, der morgen das Kabinett passieren soll, liegt nun auch die entsprechende Verordnung aus dem BMWi vor.

Demnach bekommen die Vor-Ort-Apotheken künftig 50 Millionen Euro mehr pro Jahr für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Laut Verordnung steigt die Pauschale für jeden vollständig erbrachten Notdienst damit von derzeit rund 290 Euro auf 350 Euro. Darüber hinaus hebt das Ministerium die BtM-Gebühr von aktuell 2,91 Euro auf 4,26 Euro an. »Die Praxis hat gezeigt, dass der bisherige Betrag für die Apotheken nicht auskömmlich war«, heißt es in der Begründung zur Verordnung. Dafür veranschlagt das BMWi ein jährliches Honorarplus für die Offizinen von insgesamt 15 Millionen Euro.

Zudem regelt Altmaier den Austausch von Arzneimitteln neu, die an Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV), Beihilfeempfänger und Selbstzahler abgegeben werden: Sofern der Arzt die Substitution nicht ausgeschlossen hat und der Patient einverstanden ist, dürfen Apotheken das verordnete Medikament durch ein wirkstoffgleiches ersetzen. »Die Neuregelung soll eine Begrenzung der Ausgabenentwicklung für Arzneimittel bewirken«, begründet das BMWi.

Was den Botendienst betrifft, müssen künftig sowohl die Offizinen als auch Versandhändler bestimmte Temperaturanforderungen erfüllen. Zum Nachweis benötigen sie einen sogenannten Temperaturlogger. Das Ministerium rechnet vor: »Ein Temperaturlogger kostet beispielsweise 28 Euro und soll drei Jahre haltbar sein.« Durch die Anschaffung entstünden folglich Kosten von etwa 9 Euro pro Jahr und Apotheke. »Es wird davon ausgegangen, dass sich jede der rund 19.400 Apotheken durchschnittlich einen wiederverwendbaren Temperaturlogger anschaffen wird, um, sofern benötigt, beim Botendienst eine Temperaturkontrolle mitführen zu können.« In der Summe könnten den Vor-Ort-Apotheken jährliche Kosten in Höhe von rund 181.000 Euro entstehen, heißt es.

Der Kabinettsentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes enthält im Vergleich zur überarbeiteten Version des Referentenentwurfs wenig Neues. Auf das bereitgestellte Honorar für neue pharmazeutische Dienstleistungen von 150 Millionen Euro schlägt Spahn auf Drängen der ABDA hin noch die Umsatzsteuer von jährlich 28,50 Euro auf. Darüber hinaus hat der Minister an der Begründung zum Gesetz gefeilt: Den Plan, die Arzneimittelpreisbindung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu verankern, verteidigt er nun nicht mehr nur mit dem Sachleistungsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum »Schutz der Versicherten vor unsachlicher Beeinflussung«, sondern auch mit dem Solidaritätsprinzip. Durch Rabatte und Boni von Apotheken, die bei Versicherten in der GKV verbleiben, würde dieses unterwandert, da die Preisnachlässe nicht der Solidargemeinschaft zugutekämen.

Am morgigen Mittwoch legt Spahn das Paket dem Kabinett zur Abstimmung vor. Obwohl das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Bedenken an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht angemeldet hatte, will die SPD-Fraktion den Entwurf dem Vernehmen nach durchwinken. In Fachkreisen wird vermutet, dass die Sozialdemokraten darauf spekulieren, dass Spahn mit seinem Gesetz ohnehin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheitern wird.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa