Hohe Arzneimittelpreise bedrohen Gesundheitssystem |
Lukas Brockfeld |
22.05.2025 14:00 Uhr |
Nils Gutacker, Leonie Sundmacher, Michael Hallek und Jochen Schmitt (von links) stellten ihr Gutachten gemeinsam in Berlin vor. / © IMAGO/Future Image
In den vergangenen Jahren kamen zahlreiche neue Arzneimittel auf den Markt, die innovative Ansätze in der Behandlung von Krebs oder seltenen Krankheiten ermöglichen. Diese Medikamente können Leben retten – doch was für die Patientinnen und Patienten ein Segen ist, stellt das deutsche Gesundheitssystem zunehmend vor Herausforderungen.
Ein am Donnerstagmorgen vorgestelltes Gutachten des Sachverständigenrats (SVR) Gesundheit und Pflege warnt vor den rasanten Kostensteigerungen. »Die Ausgaben für Arzneimittel sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie machen nach der Krankenhausversorgung inzwischen den zweitgrößten Kostenblock in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus, vor den Ausgaben für ärztliche Behandlungen«, warnte Leonie Sundmacher, die Mitglied des Sachverständigenrats ist und an der Erstellung des Gutachtens mitarbeitete.
Insbesondere bei der Einführung innovativer Arzneimittel seien immer höherer Preise zu beobachten. »Der durchschnittliche Preis eines neu eingeführten Patentgeschützten Arzneimittels lag vor 15 Jahren bei rund 1000 Euro und schwankte zuletzt um Werte rund um 50.000 Euro. Vor diesem Hintergrund stellen wir mit unserem aktuellen Gutachten die Preisbildung für innovative Arzneimittel auf den Prüfstand«, erklärte Sundmacher.
Der SVR geht davon aus, dass in Zukunft noch mehr hochpreisige Arzneistoffe für größere Patientengruppen auf den Markt kommen werden. Sollte die bisherige Systematik der Bewertung und Bepreisung von Arzneimitteln nicht geändert werden, werde es angesichts der Kosten zu einer Überforderung des Gesundheitssystems kommen.
»Wir müssen den Arzneimittelpreis stärker an den patientenrelevanten Mehrwert koppeln. Das gilt sowohl für die erste Nutzenbewertung als auch für den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels«, forderte das Ratsmitglied Jochen Schmitt. Es müssten Preisanpassungen vorgenommen werden, sobald neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit eines Medikaments vorlägen.