Hohe Arzneimittelpreise bedrohen Gesundheitssystem |
Lukas Brockfeld |
22.05.2025 14:00 Uhr |
Die Gutachter haben eine Reihe an konkreten Vorschlägen zur Gestaltung eines »lernenden Gesundheitssystems« entwickelt. Es sei klar, dass extrem hohe Preise für ein Medikament nur dann gerechtfertigt seien, wenn ein echter Zusatznutzen nachgewiesen werden könne.
Damit dieser Zusatznutzen gewährleistet ist, solle der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem Willen des Sachverständigenrats dazu befähigt werden, von sich aus eine Neubewertung des Zusatznutzens eines bereits eingesetzten Arzneimittels anzustoßen. Im Anschluss könne der Preis neu mit den Herstellern verhandelt werden. Ein Gericht habe diese Möglichkeit unlängst in Frage gestellt. Der Gesetzgeber solle dringend für Klarheit sorgen.
Die Gutachter fordern die Bundesregierung dazu auf, die Position des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der Pharmaindustrie zu stärken. Eine wichtige Maßnahme sei es, dem Verband die Möglichkeit zu geben, von Preisverhandlungen zurückzutreten. Aktuell gibt es diese Option nicht. Die Unternehmen könnten dagegen jederzeit ein Arzneimittel vom Markt nehmen. Der Sachverständigenrat sieht darin ein »Ungleichgewicht«, das behoben werden müsse.
Außerdem müsse die Praxis beendet werden, dass Arzneimittel schon vor den Verhandlungen zu Preisen erstattet werden, die die Hersteller selbst bestimmt hätten. Bis zu einer Einigung zwischen Herstellern und Krankenkassen solle nur der Preis einer zweckmäßigen Vergleichstherapie erstattet werden.
Darüber hinaus empfiehlt das Gutachten eine ganze Reihe an Maßnahmen, die teilweise zu deutlichen strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen führen dürften. So wünschen sich die Gutachter die Einführung von Budgets für patentgeschützte hochpreisige Arzneimittel. Die Budgets sollten jährlich angepasst werden und könnten sich beispielsweise an der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts orientieren. Bei Überschreitung der Budgetgrenze sollen einheitliche prozentuale Preisabschläge anfallen.
Bei einigen Krankheiten werden Arzneimittel nur einmal verabreicht. Der Therapieerfolg solcher Einmalgaben ist oft unsicher. Der Rat empfiehlt daher, auf ein erfolgsabhängiges Vergütungsmodell zu setzen, um Fehlanreize im Gesundheitssystem zu vermeiden.
Der SVR mahnt außerdem, dass es bei vielen neuen Arzneistoffen noch an Evidenz mangele. Um neue Erkenntnisse zu gewinnen, müsse insbesondere die Forschungsdateninfrastruktur verbessert werden. Grundlage dafür sei eine vernetzte Gesundheitsregisterlandschaft. So könnten neue und innovative Studiendesgins ermöglicht werden.