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Arzneimittelausgaben
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Höherer Kassenabschlag wäre für AOK »dringend notwendig«

Weil die Kosten im Arzneimittelbereich ungebrochen steigen, will die AOK Nordwest »die Preis- und Ausgabenspirale wieder zurückdrehen«. Als geeignetes Werkzeug dafür betrachtet sie die Sparpläne aus dem inzwischen zurückgezogenen Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Darin enthalten war unter anderem ein höherer Kassenabschlag. Im Oktober dieses Jahres könnte eine solche Regelung in Kraft treten.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 01.04.2022  14:00 Uhr
Höherer Kassenabschlag wäre für AOK »dringend notwendig«

Um die Krankenkassen aus ihren roten Zahlen zu holen, muss sich das Bundesgesundheitsministerium etwas einfallen lassen. Für Aufregung sorgte kürzlich ein Papier aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD), das es in Sachen Sparen in sich hatte: Den Rotstift setzte der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nämlich insbesondere im Arzneimittel- und Apothekenbereich an, was Hersteller und Apotheker in Alarmbereitschaft versetzte. Höhere Herstellerrabatte, ein über zwei Jahre erhöhter Kassenabschlag für Apotheken und eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Medikamente – diese Vorschläge sorgten für Ärger.

Ausgaben in Westfalen-Lippe steigen beständig

Vor diesem Hintergrund meldet am heutigen Freitag die AOK Nordwest, dass sie die »aktuellen Überlegungen« des Bundesgesundheitsministeriums begrüße, »die Preis- und Ausgabenspirale wieder zurückzudrehen«, wie die Kasse ihren Vorstandsvorsitzenden Tom Ackermann zitiert. Die anhaltend hohen Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln müssten endlich gebremst werden, denn laut Statistiken des GKV-Spitzenverbands seien die Kosten für Arzneimittel in Westfalen-Lippe auch im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Ein Ausgabenplus von 219 Millionen Euro (4,7 Prozent) gegenüber 2020 müsse die AOK Nordwest demnach verzeichnen, im Vergleich zum Jahr 2015 mit fast 3,9 Milliarden Euro liege der Anstieg sogar bei 25 Prozent.

Als zentrale Kostentreiber wertet die AOK hierbei die hochpreisigen Arzneimittel sowie neue Therapien, für die die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt den Erstattungsbetrag selbst festlegen können. An dieser Regelung, einer Säule des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG), wird laut dem Referentenwurf gerüttelt: Künftig soll demnach der Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V bereits ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels gelten.

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