Höhere Tariflöhne für Apothekenmitarbeiter in Nordrhein |
Der Vertrag gilt allerdings nicht für alle Mitarbeiter automatisch. Einen Rechtsanspruch auf diese und alle weiteren Leistungen des Tarifvertrags hat man nur dann, wenn beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – Mitglied in der jeweiligen Tariforganisation sind. PTA (beziehungsweise jeder Angestellte einer öffentlichen Apotheke) müssen also Mitglied bei Adexa, der Arbeitgeber Mitglied im ADA beziehungsweise der TGL Nordrhein sein. Nur dann werden die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen. Einen Anspruch kann es jedoch auch geben, wenn beide Seiten dies im Arbeitsvertrag festgehalten haben. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Arbeitnehmer in einer öffentlichen Apotheke angestellt ist. Dazu zählen alle in Deutschland tätigen Apotheken mit Ausnahme von Krankenhausapotheken. Hier finden Sie mehr Informationen über die Einordnung in die Berufsjahresgruppen und zur Tarifbindung.
Tanja Kratt, ADEXA-Vorstand und Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, kommentiert: »Nach komplizierten Tarifverhandlungen ist auch das Ergebnis komplizierter, als wir uns das gewünscht haben. Aber nach dem Wechsel an der TGL-Spitze und zusätzlichem medialem Störfeuer aus Richtung des Apothekerverbands Nordrhein freue ich mich, dass wir diesen rückwirkenden Abschluss für unsere Mitglieder erreichen konnten und sie sich nicht länger von der Entwicklung im restlichen Bundesgebiet abgekoppelt fühlen müssen. Mit den verhandelten Gehältern sollen die Mitarbeitenden eine angemessene Wertschätzung ihrer Leistungen erfahren, bestehende Arbeitsverhältnisse in der Folge erhalten und künftige Arbeitsverhältnisse durch Steigerung der Attraktivität gefördert werden.«