Hitzeschutzplan für Apotheken |
Alexander Müller |
03.06.2025 13:30 Uhr |
Die Apotheken haben im Hitzeschutzplan eine wichtige Rolle. / © Getty Images/adam smigielski
Apotheken sind wohnortnah und niedrigschwellig zu erreichen. Sie sind daher nach Überzeugung des BMG auch in »hitzebedingten Ausnahmesituationen von großer Relevanz«. Das Ministerium unterstützt und empfiehlt den Musterhitzeschutzplan daher ausdrücklich. Es geht um die Sicherheit und Gesundheit der Patienten, aber auch der Mitarbeitenden und nicht zuletzt um die Qualität der Arzneimittel unter erhöhten Temperaturbedingungen.
Der Plan basiert auf dem »Musterhitzeschutzplan für Apotheken« des Aktionsbündnisses Hitzeschutz, an dem auch die Apothekerkammer Berlin mitgearbeitet hat. Er soll Apotheken dabei helfen, geeignete Hitzeschutzmaßnahmen zu implementieren. Natürlich können und sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen weiterentwickelt und an die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse vor Ort angepasst werden.
Zu den »Vorbereitungen auf den Sommer« zählen organisatorische Fragen wie Zuständigkeiten für die Umsetzung des Plans (QMS), Akutmaßnahmen für die Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder ganz schlicht kühlere Räume innerhalb des Betriebs zu identifizieren.
Innerhalb der Apotheke sollen zudem die »baulich-technischen Hitzeschutzmaßnahmen« überprüft werden, das betrifft etwa die Wartung von Klimageräte, Jalousien oder Lüftungsanlage. Mit Blick auf das Personal schlägt der Plan unter anderem vor, Hitze als Teil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz zu erfassen, zum Beispiel im Botendienst oder bei der Raumtemperatur im Notdienstzimmer. Besonders gefährdete Mitarbeitende können identifiziert und der Dienstplan entsprechend angepasst werden.
Während der Sommermonate (April bis September) sieht der Hitzeschutzplan weitere Schulungen für die Teams vor, aber auch konkrete praktische Maßnahmen wie das Bereitstellen von Wasserspendern. Gefährdete Patienten sollen von den Teams auf hitzebedingte Risiken angesprochen und die Medikation gegebenenfalls in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten angepasst werden.
Wenn die gefühlte Temperatur für zwei Tage in Folge mindestens 32°C beträgt, wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) die Hitzewarnstufe 1 ausgerufen. In diesen Phasen sollen die Teams besonders auf sich und die Patienten achten und gefährdeten Patienten etwa verstärkt einen Botendienst anbieten – diese wiederum eher an den Tagesrandzeiten durchführen.