Hitzeschutzplan für Apotheken |
Alexander Müller |
03.06.2025 13:30 Uhr |
Bei Warnstufe 2 überschreitet die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag einen Wert von 38°C, der DWD warnt dann vor einer »extremen Wärmebelastung«. Die Apotheken sind gehalten, den Personaleinsatz anzupassen und die Kommunikation zu Risiken durch Hitzebelastung mit Hausarztpraxen und Pflegeeinrichtungen zu verstärken.
Um mittel- und langfristig auf absehbar immer höhere Temperaturen und vermehrte Hitzeperioden vorbereitet zu sein, sollen Apotheken laut Musterhitzeschutzplan wo möglich baulich nachrüsten und aktiv Einfluss auf die Stadtplanung nehmen: Begrünung, Trinkbrunnen, öffentliche kühle Räume.
Das BMG betont, dass es bei den Hitzeschutzplänen nicht um generelle Verbote gehe, sondern um Empfehlungen, um das Verhalten an extreme Wetterlagen anpassen zu können. Das betrifft den »Musterhitzeschutzplan für den organisierten Sport« ebenso wie den für Apotheken. Unter Hitzeservice.de gibt es beispielsweise Konzepte zum Schutz spezieller Risikogruppen. Zusammen mit anderen Bundesministerien und den Ländern werde zudem eine Krisenübung (LÜKEX 26) vorbereitet.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stellt den Kommunen zum bundesweiten Aktionstag am 4. Juni ein Online-Toolkit bereit. Es richtet sich an alle, die in Kommunen, Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder sozialen Diensten Verantwortung tragen und beinhaltet praktische Handlungsempfehlungen für den Alltag.
Wie wichtig das Thema ist, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Hitzeschutzplans hervor. Das Ministerium verweist auf die Auswertungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu hitzebedingter Übersterblichkeit. Demnach kam es in den vergangenen Jahren jeweils zu einer geschätzten Übersterblichkeit von einigen tausend Menschen. Die Auswirkungen des Hitzeschutzplans seien allerdings nicht so leicht zu beziffern, da die Intensität der jährlichen Hitzeperioden teilweise erheblich schwankten.