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Coronavirus-Testverordnung
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Hessens Apotheker testen in Heimen

Auch in Hessen gibt es für die Apotheker mit Coronavirus-Testaktivitäten einige Besonderheiten. So hat das Gesundheitsministerium in Wiesbaden klargestellt, dass das Apothekenpersonal für Testaktivitäten außerhalb der Offizin keine Ausnahmegenehmigung benötigt. Zudem unterstützt das Land die Testaktivitäten der Apotheker insbesondere in Alters- und Pflegeheimen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 11.03.2021  15:30 Uhr
Klose: Tatkräftige Unterstützung durch Apotheker

Klose: Tatkräftige Unterstützung durch Apotheker

In einer entsprechenden Pressemitteilung erklärte Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne), dass Heimbesucher schon seit Januar dazu verpflichtet sind, vor dem Besuch einen negativen Coronavirus-Test vorzuzeigen. Zur Beteiligung der Apotheker erklärte Klose: »Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, hier durch die hessische Apothekerschaft weitere tatkräftige Unterstützung zu erhalten. Dies ermöglicht kostenlose Tests für Besucherinnen und Besucher, die qualifiziert durchgeführt werden und erhöht so die Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner«, so Klose.

Kammerpräsidentin Ursula Funke, auch Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, fügte hinzu: »Die Möglichkeit, Angehörige im Heim zu besuchen, ist für alle Familien äußerst wichtig. Apothekerinnen und Apotheker übernehmen neben zahlreichen weiteren Tätigkeiten auch beim Testen Verantwortung in der Pandemie und ermöglichen somit, dass Besucher ihre im Heim lebenden Familienmitglieder sicher treffen und sehen können. Ich bin daher froh, dass wir gemeinsam diese vertragliche Vereinbarung auf den Weg bringen konnten«, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.

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