Pharmazeutische Zeitung online
Seltene Erkrankungen

Hersteller fürchten um Versorgung auf dem Land

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will anwendungsbegleitende Datenerhebungen bei der Behandlung von Patienten mit seltenen Leiden zur Pflicht machen. Ärzte und Kliniken, die daran nicht teilnehmen, sollen künftig bestimmte Mittel nicht mehr verschreiben dürfen. Die Pharmaindustrie schlägt Alarm.
Christina Müller
04.04.2019  12:02 Uhr

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) muss sich heute in erster Lesung den Fragen der Abgeordneten im Deutschen Bundestag stellen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) appelliert zu diesem Anlass an den Gesetzgeber, in einigen Punkten nachzubessern.

Der Verband kritisiert etwa die im aktuellen Entwurf vorgesehene Regelung, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig Ärzten und Krankenhäusern die Verordnung von Arzneimitteln bei der Therapie kleiner oder spezieller Patientengruppen untersagen darf, sofern sie nicht an der geforderten Datenerhebung teilnehmen. Damit gefährde Spahn vor allem die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen in strukturschwachen Gebieten, warnt der BAH in einer Mitteilung. »Besonders auf dem Land sind damit Versorgungslücken für Patienten mit seltenen Erkrankungen zu erwarten. Denn es ist unwahrscheinlich, dass in jeder Region Deutschlands gerade für diese neue Therapie ein teilnehmendes Zentrum vorhanden ist«, sagte Hermann Kortland, stellvertretender BAH-Hauptgeschäftsführer. Wirke der behandelnde Arzt an der Datenerhebung nicht mit, bedeute dies für den Patienten faktisch den Ausschluss von Leistungsansprüchen auf zugelassene und mit einem positiven Risiko-Nutzen-Verhältnis versehene Arzneimittel.

Den Plan, die Vorgaben für den Abschluss von Rabattverträgen zu verschärfen, begrüßt Kortland hingegen. Laut GSAV-Entwurf sollen die Krankenkassen in Zukunft dabei nicht nur die Vielfalt der Anbieter, sondern auch eine unterbrechungsfreie und bedarfsgerechte Lieferfähigkeit berücksichtigen. Ziel ist es demnach, Versorgungsengpässe zu vermeiden.

»Diese Absicht ist grundsätzlich gut und richtig«, lobte Kortland. Gleichzeitig forderte er, die Regelung zu konkretisieren, um den Krankenkassen keine Schlupflöcher zu lassen. »Unser Vorschlag dazu steht: Wenn sich der Gesetzgeber darauf festlegt, dass zum einen bei Ausschreibungen verbindlich drei Anbieter den Zuschlag bekommen, und zum anderen diese Dreipartnerklausel – beispielsweise durch Preisabstandsregelungen – nicht ausgehebelt werden darf, stärkt dies die Versorgungssicherheit.«

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa