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Ländervergleich
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Hautkrebsscreening senkt Sterblichkeit nicht

Wie sinnvoll ist das bevölkerungsweite Hautkrebsscreening in Deutschland? Diese Frage wird schon länger diskutiert. Nun zeigt eine neue Analyse, dass in Ländern ohne das Screening die Hautkrebssterblichkeit stärker zurückgeht als in Deutschland. 
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 15.06.2026  09:00 Uhr

Deutschland hat als einziges Land weltweit ein bevölkerungsweites Screening auf Hautkrebs. Der Nutzen des 2008 eingeführten Programms ist jedoch umstritten. Jetzt zeigt eine aktuelle Analyse, dass in Deutschland seit Einführung des Screenings die Sterblichkeit an Hautkrebs weniger gesunken ist als in den Nachbarländern ohne dieses Programm. Das berichten Forschende der Klinischen Landesauswertungsstelle Niedersachsen (KLast), des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen (EKN) und der Universität zu Lübeck im Journal »JAMA Dermatology«.

Das Team um Privatdozent Dr. Joachim Hübner, Leiter der Klinischen Landesauswertungsstelle, ging bei der Untersuchung von folgender Annahme aus: Wenn das Hautkrebsscreening einen Nutzen hat, müsste sich die Melanomsterblichkeit (Sterblichkeit an schwarzem Hautkrebs) in Deutschland seit der Einführung des Screenings günstiger entwickelt haben als in den neun Nachbarländern, in denen es kein entsprechendes Programm gibt. Um dies zu prüfen, analysierte das Team Sterblichkeitsdaten aus den Jahren 2009 bis 2022 in Deutschland und seinen Nachbarländern. Die Erwartung bestätigte sich nicht.

Sterblichkeit sinkt in Deutschland weniger als in Nachbarländern

Im Beobachtungszeitraum zeigte sich in allen untersuchten Ländern ein Rückgang der Sterblichkeit – im Durchschnitt um circa 2 Prozent jährlich. Im Gruppenvergleich fiel der Rückgang in Deutschland etwas schwächer aus als in den Nachbarländern (-1,8 Prozent versus -2,2 Prozent). »Das Ergebnis ist enttäuschend«, bilanziert Hübner in einer Mitteilung der KLast. »Bereits frühere Untersuchungen konnten keinen eindeutigen Nutzen des Screenings zeigen. Allerdings sind die methodischen Herausforderungen eines solchen Nachweises nicht zu unterschätzen.« Problematisch sei etwa, dass die bisherigen Studien zum Nutzen Routinedaten verwendeten, bei denen zum Teil aber nicht unterschieden werden konnte, ob gescreente Personen anlasslos (aufgrund der Einladung zum Screening) oder wegen bestehender Auffälligkeiten untersucht worden waren.

Diese Problematik wird durch den Ländervergleich vermieden. Die Aussagekraft der Ergebnisse hänge aber davon ab, ob Deutschland und die Nachbarländer in Bezug auf andere Faktoren, die die Entwicklung der Sterblichkeit beeinflussen können wie etwa der Einsatz von neuen Therapien, vergleichbar sind. »Wir konnten diesen Einfluss zumindest ansatzweise kontrollieren, indem wir zusätzliche Analysen für Teilzeiträume durchgeführt haben«, so Hübner.

Warum das Screening zur Früherkennung von Hautkrebs die Sterblichkeit nicht senkt, ist durch die Studie nicht zu ermitteln. Vielleicht werde die Untersuchung von ärztlicher Seite nicht immer ausreichend sorgfältig durchgeführt, vielleicht erreiche das Angebot die Risikogruppen nicht effektiv, heißt es in der Mitteilung.

Hautkrebsscreening auf dem Prüfstand

Die Analyse ist von besonderer Brisanz vor dem Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Das Gesetz, das am 12. Juni in den Bundestag eingebracht wurde, sieht eine Überprüfung des Screenings vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll anhand aktueller Erkenntnisse das Früherkennungsprogramm noch einmal evaluieren und auch potenzielle risikobasierte Ansätze in Betracht ziehen. Nach diesen würden spezielle Risikogruppen zur Früherkennungsuntersuchung eingeladen.

»Es geht darum, die begrenzten Ressourcen im Gesundheitssystem optimal einzusetzen«, erklärt Dr. Julia Beckhaus, Coautorin der Studie. »Zeit, die in den Praxen für das Screening eingesetzt wird, steht für die Versorgung akuter Erkrankungen nicht zur Verfügung.« Zudem könnten Screenings auch Schaden anrichten – etwa durch falsch-positive Ergebnisse, die noch abgeklärt werden müssten, oder durch Überdiagnosen, also Erkrankungen, die ohne die Untersuchung nie aufgefallen wären.

Die jetzigen Screenings beschäftigten rechnerisch 600 bis 900 Haut- und Hausärzte in Vollzeit , hieß es zur Begründung des Passus im GKV-Betragssatzstabilisierungsgesetz. Einsparen ließen sich 240 Millionen Euro pro Jahr.

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