Haltbarkeit von Paxlovid verlängert |
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Die Haltbarkeit des oralen Covid-19 Arzneimittels Paxlovid (Nirmatrelvir 150 mg/Ritonavir 100 mg) von der Firma Pfizer ist verlängert worden. Die Verlängerung von 12 Monaten auf 18 Monate gilt auch für bereits im Verkehr befindliche Packungen Paxlovid.
Das geht aus einem Schreiben des US-Herstellers hervor, das der PZ vorliegt. Demnach werden die bereits in der Lieferkette befindlichen Packungen nicht umetikettiert. Bei der Abgabe des Arzneimittels sollte auf die Verlängerung der Haltbarkeit hingewiesen werden.
Packungen mit einem aufgedruckten Verfallsdatum von November 2022 bis Mai 2023 sind entsprechend sechs Monate länger verwendbar. Für Chargen mit einem aufgedruckten Verfallsdatum Juni 2023 ist die Verlängerung bereits berücksichtigt.
Hier eine Übersicht über die verlängerten Haltbarkeiten. / Foto: Screenshot
Die Lagerbedingungen von »Nicht über 25 °C lagern« und »Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren« bleiben dem Pfizer-Schreiben zufolge unverändert.
Paxlovid kann helfen, insbesondere bei Risikopatienten schwere Verläufe von Covid-19 zu verhindern. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung Ende Februar dieses Jahres eine Million Therapieeinheiten des antiviralen Arzneimittels der Firma Pfizer zentral beschafft. Doch die Ärzte verordneten das Arzneimittel zunächst sehr zurückhaltend.
Das von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geleitete Bundesgesundheitsministerium hatte Mitte August daher mehrere Maßnahmen ergriffen, um Paxlovid häufiger und schneller für Risikopatienten bereitzustellen. Seitdem ist es erstmals Ärzten ermöglicht, das Medikament direkt in der Praxis an die Patienten abzugeben. Daneben dürfen auch Pflegeeinrichtungen das Medikament bevorraten und vor Ort abgeben.
Vor einigen Wochen hatte das BMG dann mitgeteilt, dass sich die Zahl der ausgelieferten Paxlovid-Packungen nach diesen Maßnahmen mehr als verdreifacht haben. Eine direkte Verbindung zwischen dem Dispensierrecht der Ärzte und diesem Anstieg konnte das BMG jedoch nicht nachweisen.
Auf der Internetseite des BfArM werden weitere Informationen zur Verlängerung der Haltbarkeit zur Verfügung gestellt.
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