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Änderung tritt in Kraft

Hämophilie-Versorgung ab morgen nur noch über die Apotheken

Ab dem 1. September werden Hämophilie-Arzneimittel ausschließlich über Apotheken vertrieben. Die bisher geltende Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg entfällt. Für Apotheker gilt es daher den Überblick sowohl über administrative als auch pharmazeutische Aspekte bei der Versorgung zu behalten.
Carolin Lang
31.08.2020  11:32 Uhr

Durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) entfällt ab dem 1. September die Möglichkeit für pharmazeutische Unternehmen, Hämophilie-Arzneimittel direkt an spezialisierte Ärzte oder Zentren zu liefern. Einziger Vertriebsweg sind nun die Apotheken. Die neuen Versorgungsstrukturen sollen für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen.

»Die öffentlichen Apotheken in Deutschland übernehmen gerne die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung von Hämophilie-Patienten«, teilte Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), heute mit. »Arzneimittel gehören grundsätzlich in die Apotheke, denn dort stehen auch die Arzneimittelfachleute zur Verfügung. Hämophilie-Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn die Änderung des Vertriebswegs wird keinesfalls eine Beeinträchtigung ihrer Versorgung bedeuten.« Er fügt hinzu: »Gesetzlich versicherte Patienten müssen sich im Gegensatz zur bisherigen Versorgung allerdings auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen. Jede Apotheke ist verpflichtet, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und weiterzuleiten. Um finanzielle Härten zu vermeiden, kann aber in vielen Fällen eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.«

Für Apotheken bringt die Neuerung einige administrative Aufgaben mit sich. Zum Zwecke der Rückverfolgung muss die Apotheke bei der Abgabe einige Angaben dokumentieren und zusätzlich dem verschreibenden Arzt elektronisch oder schriftlich übermitteln. Die Dokumentation ist für dreißig Jahre in der Apotheke aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Die Arzneimittel sind außerdem temperaturempfindlich. Details zu den Lagerungsbedingungen einzelner Präparate enthalten die jeweiligen Fachinformationen.

Mehr als 50 verschiedene Präparate

Das Krankheitsbild Hämophilie ist auch aus pharmazeutischer Sicht komplex. Schwere Hämophilien, wovon in Deutschland etwa 2500 Patienten betroffen sind, erfordern eine regelmäßige Substitution des fehlenden Gerinnungsfaktors. Die Behandlung wird dabei individuell angepasst . Als Präparate stehen mehr als 50 verschiedene Faktorenkonzentrate zur Verfügung.

Neben der prophylaktischen Therapie benötigen Hämophilie-Patienten auch Medikamente für den Notfall. Diese müssen rund um die Uhr verfügbar sein. Zur Organisation eines Notfalldepots dürfen (Krankenhaus)Apotheken künftig Absprachen mit ärztlichen Einrichtungen treffen, die auf die Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie spezialisiert sind. Dies regelt § 11, Absatz 2a des Apothekengesetzes (ApoG). Diese ärztlichen Einrichtungen dürfen in ihren Räumlichkeiten den Notfallvorrat deponieren. (§ 43, Absatz 3a Arzneimittelgesetz)

Im Zuge der Gesetzesänderung gründete sich am 25. Mai 2020 der »Verband der Hämophilie Apotheken« (VHA) in Berlin. Dessen Ziel ist es, die Versorgung von Patienten auch weiterhin hochwertig zu gewährleisten. Der Verband soll einerseits »Hämophilie-Apotheken« vernetzen und unterstützen und andererseits gemeinsam mit Experten aus der Hämophilie-Versorgung Qualitätsmaßstäbe für die gesicherte Versorgung der Patienten erstellen.

»Uns geht es darum, Apotheken so zu vernetzen, dass Patienten gut und sicher betreut werden egal, wo sie in Deutschland wohnen. Wir Apotheker sollten uns hierbei gegenseitig unterstützen«, sagt Claudia Neuhaus, die Erste Vorsitzende, laut einer Pressemitteilung des Verbands.

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