Grünes Licht für Corona-Impfstart in den Arztpraxen |
Ev Tebroke |
01.04.2021 13:24 Uhr |
Am heutigen Donnerstag präsentierten ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und der Phagro-Vizechef Marcus Freitag (rechts) gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Plan für die Covid-19-Impfungen in den Hausarztpraxen. / Foto: picture alliance / REUTERS | Annegret Hilse
In der kommenden Woche geht es los: Ab 7. April können bundesweit rund 35.000 niedergelassene Ärzte mit den Impfungen gegen Covid-19 starten. Die Belieferung der Praxen mit den Vakzinen läuft über den Großhandel und die Apotheken. Das genaue Prozedere der Impfangebote sowie zu Belieferung sind in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelt, die am heutigen Donnerstag in Kraft treten soll. Über Details zum Impfstart und der Belieferung der Arztpraxen mit dem Covid-19-Impfstoffen durch Großhandel und Apotheken informierten am Donnerstag Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der Chef der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen, ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sowie der Vizechef des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), Marcus Freitag im Rahmen einer Presskonferenz in Berlin.
Zum Start der Impfungen nach Ostern sind zunächst nur die Hausärzte eingebunden. Dies ist laut Spahn der Tatsache geschuldet, dass der zur Verfügung stehende Impfstoff zunächst noch sehr knapp ist. Im weiteren Verlauf sollen dann aber auch Fachärzte und Privatärzte in ihren Praxen impfen können. Laut Phagro-Vize Freitag übertrifft die Bestellnachfrage derzeit die vorhandene Menge an Impfdosen um rund 60 Prozent. Von den bundesweit rund 50.000 Praxen haben demnach 35.000 Praxen rund 1,4 Millionen Impfdosen vorbestellt, lieferbar sind aber in der ersten Woche zunächst nur 940.000 Impfdosen. In den kommenden Wochen sollen dann mehr Impfstoffe in den Markt kommen. So rechnet Spahn nach eigenen Angaben mit einer verdreifachten Menge bis Ende April. Dann werden wöchentlich 3 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen, so der Minister.
Die Einbindung der Hausärzte ist für Minister Spahn ein nächster Schritt, um die Zahl der Impfungen flächendeckend zu steigern. »Es ist kein großer, aber ein wichtiger Schritt, um schneller und perspektivisch mehr zu impfen«, betonte er. KBV-Chef Gassen zeigte sich zuversichtlich »für einen professionellen Start der Impfungen in den Praxen«. Hinsichtlich der Belieferung der Praxen mit Impfstoffen und Impfzubehör unterstrich ABDA-Präsidentin Overwiening die »bewährte Versorgungsstruktur Großhandel-Apotheke-Arztpraxis«. Sie verwies auf das strenge Liefer- und Bestellregime und garantierte eine »pünktliche Lieferung in der Kühlkette – sicher von A-bis Z«. Bereits vor einigen Wochen hatten sich ABDA, Großhandel und BMG über die konkrete Logistikstrategie verständigt. Die Verteilung werde zwar aufwändiger, wenn mehr Impfstoffe im Markt sind. Aber Overwiening versicherte: »Wir sind in der Lage, jede Menge verlässlich zu managen.« Auch Phagro-Vizechef Freitag ist sicher, dass die Impfstoffbelieferung in die Apotheken durch die bundesweit 110 Pharmagroßhandlungen schnell und sicher vonstattengehen wird. »Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv vorbereitet.«
Zunächst werden die Praxen laut Minister Spahn in den ersten beiden Wochen nach Ostern ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech beliefert. Ab Kalenderwoche (KW) 16 soll dann Astra-Zeneca hinzukommen und ab KW 17 dann auch der Impfstoff von Johnson & Johnson. Hier seien aber auch noch Anpassungen möglich, betonte Spahn. Der Impfstoff von Moderna soll ausschließlich in den Impfzentren zum Einsatz kommen.
Der mit minus 70 Grad ultra-tiefgekühlte Biontech-Impfstoff wird laut Phagro-Vize Freitag in den Großhandlungen aufgetaut und dann an die Apotheken »in bedarfs- und bestellgerechten Impfmengen« geliefert. Da die Hersteller die Impfstoffe nur in großen Gebinden zu mehreren Hundert Vials produziere, übernimmt der Großhandel die Auseinzelung aus den Großpackungen. Zudem sind laut Freitag auch die entsprechenden Mengen an Impfstoffzubehör in der Lieferung an die Offizinen enthalten. Die Apotheken erstellen dann vor Ort die Konfektionen für die jeweiligen Praxen.
Was die Vergütung der jeweiligen Bereitstellungen in der Impfstofflogistik betrifft, so ist diese konkret in der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Demnach erhalten die Apotheken für die Organisation und die bedarfsgerechte Bereitstellung eine Vergütung je abgegebene Durchstechflasche in Höhe von 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Jedoch kann die Vergütung laut Verordnung gegebenenfalls angepasst werden. Die ABDA ist demnach bis zum 17. Mai 2021 verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Aufstellung des tatsächlichen Aufwands zu übermitteln. »Die Vergütung kann aufgrund der Aufstellung angepasst werden«, heißt es in der Verordnung.
Die Großhändler erhalten für die Abgabe der Impfstoffe an die Apotheken und den ihnen dadurch entstehenden Aufwand, insbesondere für den Transport, die Konfektionierung und die Organisation, eine Vergütung je abgegebene kühlpflichtige Durchstechflasche in Höhe von 9,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und je abgegebene ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche in Höhe von 11,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütungshöhe gilt für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 9. Mai 2021. Ab dem 10. Mai 2021 sollen die Großhändler dann je an die Apotheke abgegebene Durchstechflasche des Impfstoffs eine Vergütung in Höhe von 6,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.
Die Bereitstellung des Impfzubehörs bekommt der Großhandel zusätzlich vergütet und zwar mit 1,65 Euro netto pro an die Apotheke abgegebenem Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche.