Grüne kritisieren Lauterbachs Sparpläne |
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, hat kein Verständnis für die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkte für eine GKV-Sparreform. / Foto: imago images/Sven Simon
Bei der Vorstellung der Eckpunkte seiner GKV-Sparreform betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am heutigen Dienstag, wie dankbar er Finanzminister Christian Lindner für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit an dem Gesetzentwurf sei. Nach monatelanger Abstimmung hatten sich beide Ministerien zuletzt auf Eckpunkte geeinigt. Konkretes ist noch nicht bekannt. Aber das BMG will unter anderem den Zusatzbeitrag anheben, bei der Pharmaindustrie 3 Milliarden Euro sparen, ein Darlehen aufnehmen und auch bei den Apotheken »Effizienzreserven« heben. Die PZ hatte über die Eckpunkte berichtet.
Doch in der Abstimmungsphase mit dem FDP-geführten Finanzministerium hat Lauterbach offenbar vergessen, den dritten Koalitionspartner mitzunehmen. Denn kurz nach Bekanntwerden der Eckpunkte meldete sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, mit ungewöhnlich deutlicher Kritik am Vorgehen Ihres Koalitionspartners zu Wort. Die Gesundheitspolitikerin wies darauf hin, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben in der GKV immer weiter auseinandergehe.
Und weiter: »Die an diesem Dienstag von Bundesminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte nehmen wir mit vielen offenen Fragen und einigem Diskussionsbedarf zur Kenntnis. Sie sind eine notwendige, aber noch keine hinreichende Antwort auf die vor allem von der Vorgängerregierung verursachten Finanzprobleme in der GKV. Ein Darlehen an die GKV ist keine nachhaltige Antwort auf die strukturellen Finanzprobleme in der GKV. Fragen stellen sich auch noch zur Einbeziehung der Leistungserbringer in die Einsparungen. Es muss sichergestellt sein, dass die Regelungen nicht zu Lasten von ohnehin schon prekär finanzierten Leistungen gehen, die vornehmlich von Menschen mit chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Anspruch genommen werden.«