Große Koalition will Zugriff auf die E-Rezept-App erleichtern |
GKV-Versicherte sollen ihre E-Rezepte künftig auch ohne NFC-fähige Smartphones an Apotheken weiterleiten können. / Foto: Adobe Stock/Ingo Bartussek
Kurz vor der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts will die Große Koalition noch ein wichtiges, technisches Problem lösen, durch das die Nutzung der E-Rezept-App erheblich eingeschränkt werden könnte. Worum geht es im Detail? Die Versicherten können die auf einem zentralen Server gespeicherten E-Rezepte künftig nur noch mittels einem Data-Matrix-Code an die Apotheke ihrer Wahl weiterleiten. Dafür gibt es zwei verschiedene Wege: Erstens kann der Arzt den Code, oder auch Token genannt, einfach ausdrucken – der Versicherte legt dies in der Apotheke vor, die Apotheke scannt den Code ab und sieht das E-Rezept dann in der Warenwirtschaft. Der zweite, gewissermaßen digitale Weg ist, dass sich die Versicherten den Code in eine staatliche E-Rezept-App laden, die derzeit von der Gematik entwickelt wird. Aus dieser App können die Patienten den Code digital an eine Apotheke weiterleiten.
Dieser zweite Weg ist allerdings noch mit mehreren Problemen verbunden. Konkret geht es dabei um die Registrierung der Versicherten in der Gematik-App. Damit keine Daten verloren gehen, muss sichergestellt werden, dass die E-Rezept-App auch wirklich durch den Versicherten selbst genutzt wird – eine Identifizierung ist also notwendig. Dafür ist derzeit das sogenannte NFC-Verfahren vorgesehen. Die Versicherten müssen dabei ihre EGK ans Smartphone halten, die App erkennt dann die Identität des Versicherten und erlaubt den Zugriff. Problematisch ist allerdings, dass bei Weitem nicht alle Handys in Deutschland NFC-fähig sind – und auch nur etwa 8 Prozent aller EGKen. Der Weg der digitalen Rezept-Weiterleitung dürfte zu Anfang des E-Rezepts also quasi ungenutzt bleiben – vielmehr wird es vor diesem Hintergrund dazu kommen, dass die Ärzte die E-Rezept-Codes einfach ausdrucken. Die PZ hatte zuletzt ausführlich über diese Problematik berichtet.
Doch die Koalition will hier noch einmal nachsteuern. In einem Änderungsantrag zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), der der PZ vorliegt, ist festgehalten, dass die Krankenkassen spätestens bis zum 1. Januar 2022 ein »barrierefreies« Verfahren zur Verfügung stellen, dass die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt und – laut Begründung – unabhängig von einer NFC-fähigen EGK funktioniert. Konkrete Vorgaben machen Union und SPD hier allerdings nicht – welches Verfahren die Kassen etablieren, ist also noch völlig unklar.
In einem weiteren Änderungsantrag zum DVPMG will die Große Koalition erreichen, dass die Versicherten künftig auch den Sofortnachrichtendienst der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können, um sich E-Rezept-Codes zu schicken. Zur Erklärung: Das DVPMG sieht vor, dass die elektronische Patientenakte (EPA) ab dem 1. Januar 2023 einen Sofortnachrichtendienst (Messenger) bekommt, mit dem die Versicherten mit ihren Leistungserbringern kommunizieren können. Bislang war nicht geplant, dass eine Kommunikation zwischen den Versicherten ermöglicht werden soll. Dies soll sich nun ändern: Laut dem Änderungsantrag sollen Versicherte untereinander die E-Rezept-Codes austauschen können, damit beispielsweise Rezepte auch von »einem Vertreter« eingelöst werden können.
Das DVPMG könnte Mitte Mai im Bundestag beschlossen werden und noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.