| Alexandra Amanatidou |
| 05.01.2026 11:30 Uhr |
Von November 2023 bis August 2024 konnte ein Apotheker aus Baden-Württemberg ohne Probleme lokale Werbung für seine Apotheke im Umkreis von sieben Kilometern auf Google schalten. Doch nun taucht ein Problem auf: Er benötigt ein Zertifikat für Versandapotheken. / © Adobe Stock/contrastwerkstatt
Von November 2023 bis August 2024 konnte ein Apotheker ohne Probleme lokale Werbung für seine Apotheke im Umkreis von sieben Kilometern auf Google schalten. Dies belegen auch Dokumente, die der PZ vorliegen. Ende August wurde sein Account allerdings gesperrt und er kann keine Werbung mehr freischalten, wie der Apotheker berichtet. Google begründet dies damit, dass auf der Website rezeptpflichtige Medikamente bestellt werden können.
Der Apotheker nutzt lediglich den Botendienst im direkten Umfeld der Apotheke und bietet seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, rezeptpflichtige Medikamente vorzubestellen. Versandhandel bietet er nicht an.
In einer E-Mail teilte Google dem Apotheker mit, dass sein Unternehmen automatisch in die Kategorie »Online-Apotheke« beziehungsweise »Dienstleister für verschreibungspflichtige Medikamente« eingestuft worden sei. Dies geschehe, wenn Webseiten das Hochladen von Rezepten – auch zur Abholung vor Ort – ermöglichten, einen Vorbestellungsbereich für Medikamente oder einen Warenkorb für apothekenpflichtige Produkte enthielten.
Für diese Kategorie verlangt der Tech-Gigant das EU-Sicherheitslogo. Dieses müssen Internet-Arzneimittelhändler, die im Versandhandelsregister erfasst sind, auf ihrer Website sichtbar platzieren. Das EU-Sicherheitslogo wurde im Juni 2015 von der EU-Kommission eingeführt, um Patientinnen und Patienten vor Medikamentenfälschungen zu schützen. »Ein spezielles Zertifikat nur für stationäre Apotheken, die diese Online-Funktionen nutzen, existiert bei Google derzeit leider nicht«, so die Antwort des Unternehmens.
»Am Anfang hat es mich genervt, weil ich das Problem nicht nachvollziehen konnte. Ich dachte, es läge nur an meiner Apotheke. Dann habe ich die E-Mail bekommen, in der wir mit einer Onlineapotheke verglichen wurden«, sagt der hörbar genervte Apotheker am Telefon und fügt hinzu: »Wir werden gegenüber Onlineapotheken benachteiligt, weil Google das willkürlich entscheidet!«