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Gesetzgebung

GKV-Finanzen, Digitalisierung, Cannabis – Lauterbach will reformieren

Für die nächsten Monate plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Zwischenspurt von Gesetzesvorhaben: Der Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Finanzstabilisierung soll frühestens Ende Mai vorliegen. Heute nannte der Minister zudem Details zu seinen weiteren Plänen im Bereich Digitalisierung.
Ev Tebroke
04.05.2022  18:04 Uhr
GKV-Finanzen, Digitalisierung, Cannabis – Lauterbach will reformieren

Es wird ungeduldig erwartet: Das Gesetz zur Finanzstabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Denn es soll die Stellschrauben benennen, an den gedreht wird, um im Gesundheitswesen Einsparungen zu erzielen. Auf 17 Milliarden Euro beläuft sich die geschätzte Finanzierungslücke der GKV im kommenden Jahr. Viel Geld, das Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) einsparen muss. Die Erwartungen an das Gesetz sind entsprechend hoch, die Ängste aufseiten der Krankenkassen und Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheker groß. Nun müssen sich alle noch etwas gedulden, bis ein erster Aufschlag eines Gesetzentwurfs vorliegen wird: Frühestens Ende Mai soll es soweit sein. Das kündigte Lauterbach heute vor Journalisten an.

GKV-Spargesetz nun doch erst später

»Ende des Monats werden wir ein Gesetz vorlegen zur GKV-Finanzierung«, sagte der Minister heute im Rahmen eines Pressegesprächs im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Betonte aber im nächsten Satz, er lasse sich nicht drängen. Derzeit prüfe das BMG gerade, welche Auswirkungen der Krieg in der Ukraine auf die Ein- und Ausgaben der GKV habe. Auch will Lauterbach die Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises abwarten. Die Zahlen gelte es zu kennen, um den exakten Finanzbedarf für 2023 benennen zu können, betonte er. Angesichts dieser Aussage bleibt es abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich »spätestens in zwei Wochen« vorliegen wird, wie Lauterbach ankündigte. Denn die öffentliche Prognose des Schätzerkreises erfolgt in der Regel im Oktober.

Zuletzt hatte ein vermeintlicher Gesetzentwurf zu dem Spargesetz für Aufregung gesorgt. Darin waren vor allem die Apothekerschaft und die Pharmaindustrie sehr schlecht weggekommen und mussten mit aus ihrer Sicht drastischen Sparmaßnahmen rechnen. Vorgeschlagen wurden darin beispielsweise eine Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro und eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel. Der Entwurf erwies sich aber letztlich als Irrläufer und wurde zurückgezogen. Insgesamt haben Lauterbachs Zeitpläne in den vergangenen Wochen für Verwirrung gesorgt: Erst vor wenigen Tagen hatte er bei einer Veranstaltung des AOK-Bundesverbands gesagt, dass er den Entwurf der Sparreform »in den nächsten Tagen« vorlegen wolle.

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