Pharmazeutische Zeitung online
Bundesverwaltungsgericht

Ginkgo-biloba-Trockenextrakt gilt als Arzneimittel

Bestimmte Ginkgo-Präparate gelten künftig als Arzneimittel. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Einer Einstufung als Nahrungsergänzungmittel (NEM) steht demnach auch der Nachweis möglicher Gesundheitsrisiken entgegen. Mit dem Gerichtsbeschluss geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende.
Ev Tebroke
13.10.2022  16:00 Uhr

Festgestellte Gesundheitsrisiken

Dieses stufte daraufhin das Produkt als Arzneimittel ein aufgrund der im Verfahren festgestellten Gesundheitsrisiken (Urteil vom 29. September 2021 (13 LB 31/14). Nach Einschätzung des Gerichts sind demnach Erzeugnisse mit einer Dosierung von 100 mg GbE/Tag potenziell kanzerogen, erhöhen das Risiko von Blutungen und sind für weitere unspezifische Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit ursächlich.

Auf lebensmittelrechtlicher Grundlage, also wenn die Produkte als NEM vertrieben würden, könnten diese gesundheitlichen Bedenken auch nicht durch dem Produkt beigefügte Warnhinweise beseitigt werden. Die besagten Risiken bestünden für alle Verbraucher bei bestimmungsgemäßer Verwendung, hieß es. Ein solcher Hinweis diene dann lediglich der Bewusstmachung des Risikos als der Vermeidung desselben. Die anschließende Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung zur Revision wies das BVerwG mit oben genanntem Beschluss vom 24. August nun final ab.

Das BVerwG bestätigte die Rechtmäßigkeit des OVG-Urteils. Die Lüneburger Richter hatten das Vorliegen einer pharmakologischen Wirkung der besagten Produkte anhand von Vergleichen zu Produkten mit GbE in einer Dosierung von 80 und 120 mg/Tag belegt und dem Nachweis des linearen Anstiegs der pharmakologischen Wirkung zwischen 40 und 240 mg/Tag.

Die Klägerin hatte zwar die Ansicht vertreten, die pharmakologische Wirkung eines Produkts könne nur durch eine klinische Studie mit dem Produkt selbst in seiner jeweiligen Dosierung nachgewiesen werden. Doch das BVerwG sieht das anders: Demnach seien für die Feststellung von Gesundheitsrisiken nicht zwingend klinische Studien durchzuführen, sondern es sei auch eine Ableitung aus Studien zu Arzneimitteln möglich, die den besagten Wirkstoff in höherer Dosierung enthalten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa