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Brandenburg

Gesundheitsministerin fordert Bekenntnis zu Rx-Versandverbot

Die Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg, Susanna Karawanskij (Linke), begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Gleichzeitig fordert sie ein klares Bekenntnis zum Rx-Versandverbot, um die Nachteile der Offizinen in Deutschland gegenüber Versendern aus dem Ausland zu beseitigen.
Christina Müller
18.09.2019  14:16 Uhr

Mit Blick auf die für Freitag im Bundesrat geplante Debatte zum Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) betont Karawanskij den hohen Stellenwert der Offizinen im deutschen Gesundheitswesen. Neben Hausärzten seien Apotheken für viele Menschen »die wichtigsten Ansprechpartner, zudem vertrauensvolle und kompetente Berater in Gesundheitsfragen«, ließ sie über ihr Ministerium mitteilen. Für die zuverlässige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln seien sie unverzichtbar.

Dem trage der Kabinettsentwurf des VOASG weitgehend Rechnung. »Apotheken-Standorte müssen wirtschaftlich attraktiver werden, damit sie gerade in ländlichen Regionen erhalten bleiben«, so die Gesundheitspolitikerin. »Deshalb ist es gut, dass Vor-Ort-Apotheken künftig die Möglichkeit erhalten sollen, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen mit entsprechender Vergütung anzubieten, zum Beispiel die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie.«

Auch die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geschaffene Rechtsgrundlage für Modellprojekte, in denen Pharmazeuten gegen Grippe impfen dürfen, begrüßt Karawanskij. »Menschen haben dann einen weiteren Grund, ihre Apotheke zu besuchen. Das entspannt nicht nur die Situation in den Wartezimmern von Arztpraxen, sondern wird auch die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen.« Im Wettbewerb mit dem Online-Versandhandel hält sie die neue Regelung für Botendienste der Präsenzapotheken für sinnvoll. Es sei ein weiterer Pluspunkt, wenn diese ihren Kunden grundsätzlich Medikamente nach Hause bringen dürfen.

Die Ministerin dringt jedoch auf »ein deutlicheres Bekenntnis zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln». Die Vor-Ort-Apotheken sehe sie aktuell gegenüber ausländischen Versendern im Nachteil. Während Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016 deutschen Kunden Rabatte gewähren dürfen, gilt für Apotheken hierzulande nach wie vor die Arzneimittel-Preisbindung. »Verschreibungspflichtige Medikamente eignen sich einfach nicht für die Schnäppchenjagd im Internet«, kritisiert Karawanskij. Im Mittelpunkt müsse immer das Patientenwohl stehen. »Und das gewährleisten die Vor-Ort-Apotheken mit ihrer kompetenten Beratung am besten.«

 

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