Gespräche über pharmazeutische Dienstleistungen scheitern |
Eine Einigung über die pharmazeutischen Dienstleistungen sollte eigentlich bereits Ende Juni stehen, denn zu diesem Zeitpunkt lief die gesetzlich verankerte Frist für die Verhandlungen aus. Dennoch gaben beide Seiten den Gesprächen noch eine Chance. Anfang Juli hatte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz noch auf eine Einigung gesetzt und erklärt, in vielen Punkten sei man bereits zusammengekommen. In anderen Bereichen konnte man die Differenzen nun offenbar nicht aus dem Weg räumen.
Damit muss nun wieder einmal die Schiedsstelle zum Zuge kommen. Sie hatte in der Vergangenheit bereits oft geschlichtet zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, so etwa im Streit um den Apothekenabschlag. Diesen Rabatt müssen die Offizinen den Krankenkassen auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Erst seit 2015 ist er gesetzlich festgeschrieben und damit nicht länger Verhandlungsmasse zwischen den Parteien.
An der Spitze der Schiedsstelle steht bereits seit vielen Jahren der Rechtsanwalt Rainer Hess. Hinzu kommen zwei weitere unparteiische Mitglieder und jeweils fünf Vertreter von Krankenkassen und Apotheken. Grundsätzlich kann die Schiedsstelle über Vermittlung eine einvernehmliche Entscheidung herbeiführen. Geling das nicht, wird am Ende ein Schiedsspruch gefällt.