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Schiedsstelle soll entscheiden

Gespräche über pharmazeutische Dienstleistungen scheitern

Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Apotheken über die pharmazeutischen Dienstleistungen sind geplatzt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will nun so schnell wie möglich die Schiedsstelle anrufen. 
Stephanie Schersch
07.09.2021  13:10 Uhr

Seit Monaten verhandelt der DAV mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die neuen pharmazeutische Dienstleistungen, die Apotheken ihren Kunden ab 2022 anbieten sollen. Immer wieder kehrten die Parteien an den Verhandlungstisch zurück, doch am Ende fand man keinen Kompromiss. Am heutigen Dienstag sind die Gespräche nun offiziell geplatzt. Man habe noch einmal versucht, zu einer Einigung zu kommen, sagte DAV-Chef Thomas Dittrich. Aber:  »Leider war eine Verhandlungslösung nicht möglich. Der Deutsche Apothekerverband wird deswegen jetzt schnellstmöglich die unabhängige Schiedsstelle anrufen.«

Die pharmazeutischen Dienstleistungen gehen zurück auf das Apothekenstärkungs-Gesetz, das zu großen Teilen im Dezember 2020 in Kraft trat. Pro Jahr sollen ab 2022 demnach 150 Millionen Euro für neue pharmazeutische Serviceangebote bereitstehen, finanziert über eine Anhebung der Packungspauschale um 20 Cent. In welchen Bereichen genau die Apotheken aktiv werden können, gibt das Gesetz nur recht vage vor. Vielmehr müssen Krankenkassen und Apotheken darüber verhandeln, welche Dienstleistungen flächendeckend angeboten und vergütet werden sollen.

Im Frühjahr hatten sich beide Seiten das erste Mal an den Verhandlungstisch gesetzt. Doch schnell wurde deutlich, dass die Vorstellungen weit auseinandergehen. Die ABDA hatte drei Handlungsbereiche ausgemacht, in denen neue pharmazeutische Services die Versorgung verbessern sollen. Demnach können Apotheker helfen, die Risiken von Polymedikation zu minimieren. Zudem könnten sie die Therapietreue stärken, indem sie Patienten etwa bei der Einnahme ihrer Arzneimittel coachen. Dienstleistungen kann sich die ABDA darüber hinaus auch im Bereich der Vorsorge vorstellen.  »Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wenigstens die drei größten Problemkreise angegangen werden und einer breiten Patientenklientel zur Verfügung stehen müssen«, so Dittrich. 

Gesetzliche Frist abgelaufen

Eine Einigung über die pharmazeutischen Dienstleistungen sollte eigentlich bereits Ende Juni stehen, denn zu diesem Zeitpunkt lief die gesetzlich verankerte Frist für die Verhandlungen aus. Dennoch gaben beide Seiten den Gesprächen noch eine Chance. Anfang Juli hatte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz noch auf eine Einigung gesetzt und erklärt, in vielen Punkten sei man bereits zusammengekommen. In anderen Bereichen konnte man die Differenzen nun offenbar nicht aus dem Weg räumen. 

Damit muss nun wieder einmal die Schiedsstelle zum Zuge kommen. Sie hatte in der Vergangenheit bereits oft geschlichtet zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, so etwa im Streit um den Apothekenabschlag. Diesen Rabatt müssen die Offizinen den Krankenkassen auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Erst seit 2015 ist er gesetzlich festgeschrieben und damit nicht länger Verhandlungsmasse zwischen den Parteien.

An der Spitze der Schiedsstelle steht bereits seit vielen Jahren der Rechtsanwalt Rainer Hess. Hinzu kommen zwei weitere unparteiische Mitglieder und jeweils fünf Vertreter von Krankenkassen und Apotheken. Grundsätzlich kann die Schiedsstelle über Vermittlung eine einvernehmliche Entscheidung herbeiführen. Geling das nicht, wird am Ende ein Schiedsspruch gefällt. 

 

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