Gesetzesflut verliert sich in Kleinteiligkeit |
ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gab beim Deutschen Apothekertag einen Rundum-Blick zur Verbandsarbeit. / © PZ/Alois Müller
Nach dem Grußwort des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) und der Rede der ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening gab Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände einen Überblick über die Arbeit des Verbands.
Dominierendes Thema war das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das im vergangenen Jahr viel Aufmerksamkeit des Berufsstandes auf sich gezogen hat, sagte Schmitz in seinem Bericht. Nicht übersehen dürfe man aber die »Flut an Gesetzesvorhaben« des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die diesem noch folgen könnte. In diesen versteckten sich neue Leistungen, die von Apothekerinnen und Apothekern erbracht werden sollten, die mit der Arzneimittelversorgung »allenfalls noch einen losen Zusammenhang« aufwiesen, so Schmitz.
Als Beispiele nannte er weitere Leistungen in der Prävention etwa im Gesundes-Herz-Gesetz, Bestimmung von Messwerten, Beratung zu digitalen Anwendungen und telemedizinischen Leistungen, Ausstellung von digitalen Zertifikaten, Auskünfte und Hilfestellungen zum Umgang mit Medikationsplänen und geplante Ausweitung von Impfungen.
Insgesamt seien diese Vorhaben zwar unterstützenswert, weil sie die Position der Apotheken als niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem stärken – ausreichend Personal und angemessene Vergütung unterstellt – und auch zur Gesamthonorierung beitragen könnten. Es fehle aber der Blick auf das Wesentliche: die Arzneimittelversorgung, kritisierte Schmitz.
Hier könnte man mit Änderungen zur Honorierung, Einführung des interprofessionellen Medikationsmanagements (etwa durch einen ARMIN-Nachfolger) und durch Aktualisierung der Retaxationsregelungen bestehende Probleme lösen. Stattdessen versuche das BMG Probleme zu lösen, die es nicht gibt, so Schmitz. Mit dem Notfallversorgungsgesetz etwa sollten integrierte Notfallzentren eingeführt werden, in denen – unter bestimmten Bedingungen – Arzneimittel für den akuten Bedarf an Patienten abgegeben werden dürfen, obwohl bei der Notfallversorgung keine Probleme bestehen.
Auch die Gesetzesvorhaben auf der europäischen Ebene beschäftigten die ABDA, berichtete der Hauptgeschäftsführer. Von Interesse ist etwa das sogenannte Pharmapaket, das in den kommenden Monaten im EU-Parlament beraten werden wird. »In diesem Paket befinden sich insbesondere eine komplette Neufassung der EU-Arzneimittelrichtlinie und der Zentralen Zulassungsverordnung sowie ein Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.« Es zeichne sich ab, dass die Apothekerschaft mit einigen Forderungen Erfolg haben könnte, etwa dabei, den ausnahmslosen Ersatz von gedruckten Packungsbeilagen durch elektronische Versionen zu verhindern.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.