Gesetz soll Versicherte dauerhaft entlasten |
dpa |
18.10.2018 08:56 Uhr |
Der Bundestag soll heute über ein Gesetz abstimmen, das die Versicherungskosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig verteilt.
Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Helge Vogel, sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Das ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft.« Der bisher von den mehr als 56 Millionen Kassenmitgliedern allein zu zahlende Zusatzbeitrag wird damit zu gleichen Teilen zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern aufgeteilt.
Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Bruttolohns. Diesen bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits zu gleichen Teilen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,0 Prozent. Die Rückkehr zur Parität ist Bestandteil eines Gesetzes von Gesundheitsminister Jens Spahn (SPD), war in den Koalitionsverhandlungen aber auch ein Kernanliegen der SPD.
Auch für den Arbeitnehmerflügel der CDU, der CDA, sei es immer ein großer Fehler gewesen, die Kosten des Zusatzbeitrages allein den Angestellten aufzudrücken, wie CDA-Chef Karl-Josef Laumann sagte. »Die kurzfristigen Einsparungen dadurch sind nicht so groß«, sagte Vogel. Bei einem Zusatzbeitrag von 1 Prozent und einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro wären es 10 Euro im Monat. Doch da die Gesundheitskosten absehbar immer weiter steigen, weil die Bevölkerung älter wird und der medizinisch-technische Fortschritt teuer ist, falle der Schritt langfristig immer stärker ins Gewicht.
Die IG Metall sieht darin einen Erfolg der Gewerkschaften, wie Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban der dpa sagte. »Aber wer die Gesundheitskosten gerecht verteilen will, muss in einem nächsten Schritt auch die hohen Eigenanteile abbauen, die von den Versicherten zusätzlich zu den Beiträgen aufgebracht werden müssen.« Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Klinik-Behandlungen hätten 2017 fast vier Milliarden Euro betragen.
Vogel lobte zudem die geplante Entlastung von geringverdienenden Selbstständigen. »Diese Personengruppe ist durch die Krankenkassenbeiträge oft finanziell völlig überlastet«, sagte der Experte. Das betreffe vor allem so genannte Solo-Selbstständige wie Kioskbesitzer oder Taxiunternehmer.
Heute zahlen hauptberuflich Selbstständige ihre Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, auch wenn ihre tatsächlichen Einkommen niedriger sind. Diese Bemessungsgrundlage und damit auch der Mindestbeitrag sollen halbiert werden, für das Jahr 2018 auf 1141,88 anstatt 2283,75 Euro im Monat. Das ergibt einen Mindestbeitrag von 171,28 Euro.
Geringverdienende Selbstständige seien oft mit den Beiträgen im Rückstand sagte, Vogel. Er rief die Kassen auf, hier bei Erlass oder Stundung der Beitragsschulden kulant zu sein. Das Gesetz sehe zwar auch Schritte gegen Beitragsschulden vor, aber vor allem für Fälle etwa von Saisonarbeitern aus dem Ausland, die wieder in ihren Heimatländern, aber bei der Kasse in Deutschland nicht abgemeldet sind. Insgesamt sei das Gesetz positiv für Versicherte und Verbraucher, sagte Vogel, aber die tatsächlichen Wirkungen müssten sich bei einigen Punkten erst erweisen.
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