Die Honorarerhöhung ist im ApoVWG zwar derzeit nicht vorgesehen, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will sie aber im Frühjahr parallel zum ApoVWG per Verordnung umsetzen. »Für eine angemessene Anhebung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro und auch die vorgesehene Verhandlungslösung gibt es verhalten positive Signale«, berichtete Ude. Wichtig wäre es hierbei, den relativen Zuschlag in Höhe von derzeit 3 Prozent dabei herauszuhalten.
Ude legte Wert darauf, im Gespräch mit Politikern und Journalisten präzise zu formulieren und keine Interpretationsspielräume zu schaffen, etwa beim Schlagwort »Keine Apotheke ohne Apotheker«. »Es gibt Politiker, die das in Verbindung mit der Betriebserlaubnis sehen. Für uns steckt freilich dahinter, dass in einer Apotheke in jeder Minute ihrer Öffnungszeit eine Apothekerin oder Apotheker anwesend sein muss.«
Die strategische Weiterentwicklung des PTA-Berufes sei überdies zwingend notwendig. Statt der aktuell in der Apothekenreform vorgesehenen Vertretungsbefugnis für PTA sei eine bundesweit einheitliche Weiterqualifikation sinnvoll. ABDA und der Bundesverband PTA (BVpta) arbeiten bereits an einem gemeinsamen Konzept.
»Auch was die erleichterte Gründung von Zweigapotheken betrifft - vor allem in Kombination mit der PTA-Vertretung -, dürfen wir nicht locker lassen.« Die vorgesehenen Regeln für den Betrieb von bis zu zwei Zweigapotheken seien gar nicht erforderlich, gäben aber das Mehrbetriebsverbot auf und seien damit ein Einfallstor für Systembruch, verdeutlichte Ude.