Geschäftsmodell Apotheken-Plattform vor dem Aus? |
Die Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins kritisiert die Mail-Weiterleitung und das Abfotografieren von E-Rezept-Codes. Steht das Geschäftsmodell der Apotheken-Plattformen und der Versender nun vor dem Aus? / Foto: imago images/Future Image
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat am gestrigen Montag erklärt, dass sie alle weiteren Bemühungen rund um die E-Rezept-Testphase einstellen werde. Die Beteiligung der KVSH war wichtig für die gesamte E-Rezept-Einführung: Denn neben ihr hatte sich nur noch die KV Westfalen-Lippe bereit erklärt, das E-Rezept zu testen. Nun ist das Pilotprojekt also auf Westfalen-Lippe beschränkt – und auch dort stellt sich die Frage, ob überhaupt ernsthafte Tests stattfinden können. Die PZ hatte kürzlich berichtet, dass sich von rund 10.000 Kassenärzten bislang nur 150 bereit erklärt hatten, an dem Projekt teilzunehmen.
Zur Erinnerung: Die Gematik hatte in ihrer Gesellschafterversammlung – zu der auch die Kassenärzte gehören – beschlossen, dass in den beiden Pilotregionen bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden müssen, damit die Tests erfolgreich abgeschlossen werden können. Eines der Qualitätskriterien ist, dass in beiden Regionen während der Testphase mindestens 25 Prozent aller Arzneimittel-Verordnungen über das neue, digitale Verordnungssystem abgewickelt werden müssen. Nach dem Ausstieg der KVSH kann dies in Schleswig-Holstein sicherlich nicht mehr erreicht werden. Und auch in Westfalen-Lippe ist es nur schwer vorstellbar, dass die 150 teilnehmenden Praxen pro Monat rund 1,3 Millionen E-Rezepte ausstellen. (Im Quartal 1/2022 wurden in Westfalen-Lippe rund 16 Millionen E-Rezept-fähige Rezeptpositionen verordnet). Kurzum: Die Gematik und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) müssen sich nun ernsthaft Gedanken machen, wie der bislang verfolgte Plan zur Einführung des E-Rezepts gerettet werden kann.
Aber es ist die Widerspruchsbegründung der Landesdatenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein, Marit Hansen, die mit Blick auf die bisherige Konstruktion des E-Rezept-Systems noch viel größere Fragen aufwirft. Denn die Kritik der Datenexpertin bezieht sich nicht auf das grundsätzliche Konstrukt des gesetzlich vorgegebenen und von der Gematik aufgebauten Verordnungssystems. Vielmehr übt die Datenschutzbeauftragte Kritik an einem Programm, das eigentlich nur in der Pilotregion Schleswig-Holstein zur Anwendung kommen sollte – in seinen Grundzügen aber den Geschäftsmodellen aller großen Versandhändler und Apotheken-Plattformen ähnelt. Es geht um das Mail-Angebot des Praxissoftware-Herstellers Medisoftware, der insbesondere im nördlichsten Bundesland viele Arztpraxen als Kunden hat. Medisoftware hatte eine Weiterleitung des E-Rezept-Codes, mit denen die Patienten die Apotheke ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen, via E-Mail etabliert.
Gegenüber der PZ erklärt Medisoftware-Gründer Jan Meincke, wie das Programm funktionierte: »Wir hatten dazu unser Produkt als Alternative zum Ausdruck auf Papier mit einer tief integrierten Mail-Versand Funktion ausgestattet. Vor der Nutzung musste der Arzt patientenindividuell das Einverständnis dokumentieren, die Mailadresse und ein Verfallsdatum, nach dem die Mail nicht mehr genutzt werden darf, in der Software hinterlegen. Danach haben wir dann nur den 2D-Code in einem PDF als Anhang zur Mail an den Patienten oder die von ihm benannte Apotheke versendet. Weder der Name des absendenden Arztes noch Patientennamen etc. sind in der PDF enthalten. Der Mailversand erfolgt von einer nicht rückverfolgbaren Absenderadresse, sodass nicht herausbekommen werden kann, aus welcher Praxis die Mail stammt.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.