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Covid-19-Zertifikate

Genesenennachweise aus der Apotheke ab nächster Woche 

Die ABDA und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) planen, dass Apotheken bald auch digitale Nachweise für Personen, die an Corona erkrankt waren, ausstellen sollen. Das Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist für diese neue Aufgabe technisch bereits gerüstet. Laut BMG-Angaben gegenüber der PZ soll die Verordnung kommende Woche in Kraft treten. Damit könnten Apotheken dann auch direkt digitale Covid-19-Genesenenzertifikate ausstellen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 10.08.2021  12:50 Uhr

Apotheken sollen neben digitalen Covid-19-Impfzertifikaten künftig auch Nachweise für Genesene ausstellen können. Für diese Aufgabe plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Abrechnungswege zu vereinheitlichen. Künftig sollen die Genesenenzertifikate ähnlich wie die Impfzertifikate auch über die Apotheken-Rechenzentren abgerechnet werden.

In einer Stellungnahme zur geplanten Verordnungsänderung informierte die ABDA am Montag, dass das DAV-Verbändeportal für diese neue Funktion gerüstet ist. »Die technischen Vorbereitungen sind im Verbändeportal bereits abgeschlossen«, heißt es darin. Die Funktion zur Ausstellung der Genesenennachweise soll damit zum Inkrafttreten der neuen Abrechnungsvorschriften freigeschaltet werden, so die ABDA.

Auf Nachfrage der PZ erklärte das BMG, dass die neue Testverordnung am 4. August auf den Weg gebracht wurde und sich derzeit noch in Abstimmung befindet. »Aktuell rechnen wir mit einem Inkrafttreten in der kommenden Woche«, sagte ein Sprecher der PZ am Dienstag. Apotheken könnten also bereits im Laufe der nächsten Woche neben den Impfzertifikaten auch digitale Genesenenzertifikate ausstellen. Entsprechende Handlungshilfen zur Ausstellung der Zertifikate sollen nun rechtzeitig angepasst werden, informierte die ABDA in einem begleitenden Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen.

Insgesamt begrüßt die Bundesvereinigung die geplante Änderung der Coronavirus-Testverordnung. Die Umstellung der Abrechnungswege bedeute für die Apotheken eine »erhebliche bürokratische Erleichterung«, heißt es in der Stellungnahme. Der geplante Abrechnungsweg sei vergleichbar mit der bekannten Erstellung der Impfnachweise. Demnach sei diese Änderung sehr geeignet, »die Bereitschaft von Apotheken zur Erstellung von Genesenenzertifikaten zu fördern«.

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