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Covid-19-Nachweis

Genesenennachweis nur noch drei Monate lang gültig

Nach der Verkürzung der Covid-19-Impfnachweise von zwölf auf neun Monate wird jetzt auch der Genesenennachweis von sechs auf drei Monate verkürzt. Hintergrund ist die Omikron-Variante. Das teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Montag mit.
dpa
PZ
17.01.2022  15:00 Uhr

Der Coronavirus-Genesenenstatus ist auf drei Monaten verkürzt worden - das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.

Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise den Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: »Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen«. Und: »Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.« Das RKI erläutert: »Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.« Zuvor stand in der Verordnung als generelle Regelung, dass der Test »mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt«. Damit war der Genesenennachweis sechs Monate lang gültig. Mit In-Kraft-Treten der neuen Vorgaben gelten Genesenennachweise nun nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern.

Die Nachweise über eine durchgemachte Covid-19-Infektion sollen laut einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von vergangener Woche bundesweit zudem nur noch per digital auslesbarem QR-Code akzeptiert werden. Diese Nachweise gibt es unter anderem in Apotheken. Wer genesen und zusätzlich geimpft ist, muss sich außerdem bald ein neues Zertifikat aus der Apotheke holen, denn: Derzeit weisen die CovPass-App oder die Corona-Warn-App Booster-Impfungen nach einer Genesung lediglich als einfache Grundimmunisierung aus. Die Europäische Union (EU) möchte die Kodierungen für die Booster-Impfungen aber ab Februar europaweit angleichen

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