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Elektronische Patientenakte

Gematik veröffentlicht finale Spezifikation

2025 erhalten alle Versicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte (EPA). Diese soll einen umfassenden Überblick über die Gesundheit der Patienten bieten und unter anderem mit den Daten des E-Rezeptes befüllt werden. In der vergangenen Woche hat die Gematik die finale Spezifikation veröffentlicht. 
PZ
19.08.2024  17:00 Uhr
Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit

Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit

Künftig können Patientinnen und Patienten mit ihren Daten unmittelbar die medizinische Forschung und weitere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke unterstützen. Daten aus der EPA werden, soweit nicht widersprochen wird, in pseudonymisierter Form über die Vertrauensstelle im Robert Koch-Institut (RKI) an das FDZ Gesundheit weitergeleitet. Letzteres wird derzeit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Eine Nutzung der Daten wird ausschließlich auf Antrag beim FDZ Gesundheit, für gesetzlich vorgesehene Zwecke und innerhalb einer sicheren Verarbeitungsumgebung möglich sein.

Gematik-Geschäftsführer Florian Hartge teilte mit: »Rund fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen sind auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen. Das zeigt uns, wie dringend wir automatisierte und zugängliche Medikationsdaten brauchen.« Der digital gestützte Medikationsprozess in der EPA werde einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, vermeidbare Medikationsfehler zu verringern und mehr Sicherheit in Behandlungssituationen zu bringen, heißt es in der Gematik-Mitteilung.

Die Gematik stellt in ihrem Downloadbereich neue Infomaterialien zur EPA bereit. Dort finden Apotheken, (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser Praxisbeispiele, Leitfäden, Erklärvideos, Statements und konkrete Anwendungsfälle. Zudem gibt es ab sofort auch für Pflege- und Rehapersonal zugeschnittene Informationen.

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