Gematik erklärt Heilberuflern die »TI 2.0« |
Die Veranstaltung war nicht öffentlich. Im Anschluss beantwortete Leyck Dieken allerdings einige Fragen der PZ. Dass die TI ein Update benötigt, davon ist der ehemalige Pharma-Manager weiterhin überzeugt. Denn: »Die TI 2.0 wird es ermöglichen, das ganze Potenzial digitaler Angebote auszuschöpfen – und das basierend auf international anerkannten Standards. Das ist ein Riesensprung für die Digitalisierung im Gesundheitsbereich, denn momentan können wir die volle Wirksamkeit digitaler Angebote noch gar nicht nutzen.«
Leyck Dieken, der selbst Arzt ist, wies auch mit Blick auf die immer wiederkehrenden Sicherheitsdiskussionen rund um die TI darauf hin, dass man mehr Stabilität im System brauche. Dies sei insbesondere wichtig, weil immer mehr Leistungserbringer angeschlossen werden sollen: »Das jetzige System wird an seine Grenzen stoßen, spätestens, wenn wir eine weitere Million Leistungserbringer anbinden, beispielsweise Hebammen, Pflegedienste oder Rettungsdienste. Der weitere Vorteil der TI 2.0 ist die reduzierte Komplexität, die dafür sorgt, dass wir eine viel höhere User Convenience haben werden. Auch die digitalen Anwendungen als solche werden die erste Version der TI vor zu große Herausforderungen stellen – die DIGA können in der jetzigen TI-Version beispielsweise nicht dargestellt werden.«
Fraglich ist zudem, ob die Gematik diese großen Veränderungen auch ohne Auftrag des Gesetzgebers veranlassen kann. Die derzeitige Anbindung der Heilberufler ist nämlich gesetzlich legitimiert. Leyck Dieken erinnerte daran, dass die »TI 2.0« auf sechs Bereichen bestehe, in denen größere Veränderungen anstehen. Drei dieser Bereiche seien ohnehin schon im Entwurf des Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetzes (DVPMG) vorgesehen und könnten somit vom Bundestag bald beschlossen werden – nämlich der Zukunftskonnektor, die neue persönliche Authentifizierung für Patienten (eID) sowie die Vorgabe, dass sich die Gematik stärker um die Interoperabilität der einzelnen Leistungssektoren kümmern soll. Leyck Dieken weiter: »Für die anderen drei Säulen, wie beispielsweise die stärkere Nutzung strukturierter Daten, werden wir sicherlich weitere Beschlüsse des Gesetzgebers benötigen. Ich möchte allerdings daran erinnern, dass unsere Machbarkeitsstudie eine Prüfung enthält, die sich mit der juristischen, wirtschaftlichen und technologischen Machbarkeit unserer Pläne beschäftigen wird.«
Bezüglich der Frage, wie hoch die zu erwartenden Mehrkosten sein werden, die durch die Umstellung verursacht werden, erinnerte Leyck Dieken an die Machbarkeitsstudie. Und weiter: »Nach unseren Berechnungen ist klar, dass die weitere Anbindung von einer weiteren Million neuer Leistungserbringer an die erste TI-Version sehr viel kostenintensiver wäre als die Umstellung auf das neue System.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.